Liechtenstein tritt nicht formell der Konvention über das Statut der Flüchtlinge aus Deutschland vom 10. Februar 1938 bei


Schreiben der Regierung an das Generalsekretariat des Völkerbundes in Genf, gez. Regierungschef-Stellvertretreter Alois Vogt [1]

29.4.1938

Herr Generalsekretär [Joseph Avenol],

Die fürstliche Regierung beehrt sich, unter Bezugnahme auf das sehr gesch. Schreiben vom 2. März 1938 Nr. C.L.38.1938 XII [2] mitzuteilen, dass das Fürstentum Liechtenstein der Convention über das Statut der Flüchtlinge aus Deutschland vom 10. Februar 1938 [3] zwar nicht beitreten, aber deren Bestimmungen soweit wie möglich anwenden wird.

Die Fürstliche Regierung benützt auch diesen Anlass, das Generalsekretariat erneut ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern. [4] 

 

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[1] LI LA RF 178/492/001v. Kürzel: N/S. Vgl. das Schreiben des Eidgenössischen Politischen Departements an die Regierung vom 25.4.1938, wonach die Schweiz der besagten Konvention nicht beitreten, aber deren Bestimmungen soweit wie möglich anwenden werde (LI LA RF 178/492/001ar).
[2] Siehe das diesbezügliche Schreiben unter LI LA RF 116/001/002 (1938).
[3] Siehe LI LA RF 116/001/004 (1938) [Konvention] und RF 116/001/005 (1938) [Schlussakte].   
[4] Siehe das Antwortschreiben des Sekretariates des Völkerbundes vom 7.5.1938, welches von der Regierung am 9.5.1938 ad acta gelegt wurde (LI LA RF 116/001/006 (1938)).