Tabellarische Übersicht mit den Namen und Jahresbesoldungen der Lehrschwestern und Kindergärtnerinnen der Barmherzigen Schwestern in Zams, die in den liechtensteinischen Gemeinden wirkten


Handschriftliche Tabelle, nicht gez. [1]

November 1910 [2]

Lehrschwestern

[Gemeinde] 

[Schwester] 

[Befähigung]

Bezüge in K

 

 

 

 bisher 

 künftig

Balzers

Niedermair Valeria

Lehrbefähigung 

600

800

 

Schwabl Reginaldis

keine Prüfung

540

600

 

Fitz Tomasina [3]

keine Prüfung

480

600

Triesen

Schifferle Libia

Lehrbefähigung

600

800

 

Gmeinwieser Engelmara 

Lehrbefähigung  

600

800

 

Götsch Imelda

keine Prüfung

540

600

Triesenberg

Seelos Augusta

Lehrbefähigung

600

800

 

Kramer Ludgeria

Reifezeugnis

540

600

 

Falger Augustine

Reifezeugnis

540

600

Vaduz

Fink Ildefons

keine Prüfung

540

600

 

Kapferer Martina

Lehrbefähigung

600

800

Schaan

Schrettl Serafia

Lehrbefähigung

600

800

 

Roidl Rebekka

Reifezeugnis

540

600

Eschen

Kurz Annunziata

Lehrbefähigung

600

800

 

Rinner Huberta [4]

keine Prüfung

540

600

Mauren

Meier Demetria

Lehrbefähigung

600

800

 

 

 

9‘060

11‘200

 Kindergärtnerinnen

 

 

Bezüge

 

 

  bisher  

  künftig  

Balzers  

 

240

500

Triesen

 

240

500

Vaduz

Streiner Hemma 

240

500

Schaan

Huber Iwa

240

500

 

 

960

2‘000

 

______________

[1] LI LA RE 1910/2255 ad 679. Mit handschriftlichen Notizen.  Die Schwestern erhielten zusätzlich von der Gemeinde eine Wohnung, für die Verpflegung mussten sie selber aufkommen. Die Lohnerhöhung von 1910 erfolgte auf Ersuchen des Klosters in Zams: Danach verdienten die Lehrschwestern immer noch nur die Hälfte dessen, was ihre männlichen Kollegen erhielten. Gemäss Gesetz vom 31. Dezember 1908 betreffend die Regelung der Dienstbezüge der definitiv angestellten Lehrer (LGBl 1909 Nr. 2) erhielten die Lehrpersonen (mit Ausnahme der Lehrschwestern alles Männer) einen Jahreslohn von 1‘600 Kronen plus Dienstwohnung. Nach 25 Dienstjahren erhielten sie den Titel „Oberlehrer“ verbunden mit einer dauernden Personalzulage von 10 %. Die Erhöhung der Bezüge der Lehrschwestern führte in der Budgetdebatte im Landtag vom 17.11.1910 zu einer kurzen Debatte, wurde vom Landtag aber einstimmig bewilligt.
[2] Nicht datiert. Im selben Dossier befindet sich eine weitere Zusammenstellung mit einer tieferen Einlaufnummer vom 28./29. Oktober 1910 (RE 1910/1646 ad 679). Aufgrund der Einlaufnummer lässt sich deshalb sagen, dass die Tabelle etwas später, aber wohl noch vor der Budgetdebatte im Landtag vom 17.11.1910 erstellt wurde. Bei den Namen der Schwestern gibt es vereinzelte Abweichungen.
[3] Gestrichen und durch „Waldegger Gratia“ ersetzt.
[4] Ersatzlos gestrichen.