Die Landesfinanzdirektion Linz gibt bekannt, dass die Beteiligung an der "sehr verlockenden" liechtensteinischen Klassenlotterie in Österreich gesetzlich verboten ist


Amtliche Mitteilung [1]

Amt der Landesregierung, Linz am 6. Februar 1926

Propaganda der Liechtenstein’schen Klassenlotterie

An alle Bezirksbehörden und Gemeindevorstehungen.

Die Finanzlandesdirektion in Linz hat mit Zuschrift vom 25. Jänner 1926, Z. 51, C VI, anher nachstehendes mitgeteilt:

Laut mehrfacher dem Bundesministerium für Finanzen zugekommener Mitteilungen wird für die neu eröffnete Liechtenstein’sche Klassenlotterie in Österreich starke Propaganda gemacht. Die Propaganda wird derart offen betrieben, dass die Einladungen, welche in Vaduz aufgegeben sind, als Absender die „Vertriebs-Union Vaduz“ bezeichnen, während die für die Antwortschreiben der Parteien bestimmten Briefumschläge die vorgedruckte Adresse an die Liechtenstein’sche Landesbank aufweisen. Aus der Grösse der Lotterie (150‘000 Lose à 200 Schw. Fr. für das kleine Liechtenstein) geht hervor, dass dieselbe hauptsächlich auf einen Absatz im Auslande rechnet. Da der Spielplan hinsichtlich der Haupttreffer sehr verlockend ausgestattet ist (grösstmöglicher Gewinn à 2‘500‘000 Schw. Fr. 3‘500‘000 Schilling) liegt die Gefahr einer regen Beteiligung in Österreich nahe.

Tatsächlich wurden bereits auch hierlands Fälle von Bestellungen solcher Klassenlose festgestellt, in denen als Absender ein gewisser Alfred Sulser, Maschinenhandlung in Buchs, Rheintal in Betracht kommt.

Über Ersuchen der Finanzlandesdirektion in Linz wird eröffnet, dass das Spiel in wie immer gearteten ausländischen Lotterien zufolge § 24 des Lottopatentes vom 13. März 1813 verboten und gemäss § 438, Z. 1 b, bezw. 439, G. St. G., als Gefällsverkürzung geahndet wird. Allfällige besondere Wahrnehmungen sind anher bekanntzugeben.

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[1] Linzer Zeitung 6.2.1926.