Bericht im "Liechtensteiner Volksblatt" [1]
13.2.1915
Historisches
Am 3. Februar fand in Feldkirch eine Ausschusssitzung der neugegründeten "Historischen Kommission des Landes-Museumsvereines [für Vorarlberg] und des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein" statt, an welcher Sitzung auch das für Liechtenstein gewählte Mitglieder Herr Kanonikus [Johann Baptist] Büchel und der Vorstand unseres Hist. Vereins Herr Sanitätsrat Dr. A. [Albert] Schädler teilnahmen. Aus den Verhandlungen sei hervorgehoben:
"Um ein nach einheitlichen Grundsätzen bearbeitetes Material der Forschung zugänglich zu machen und diese möglichst zu befruchten, erachtet es die Historische Kommission für ihre erste Aufgabe, Hand auf das wesentliche Quellenmaterial des Landes zu legen und jeder zersplitterten Ausgabe einzelner Quellen entgegenzutreten. In der Folge dieses Standpunktes erklärt sie als ihren Interessenkreis folgende Geschichtsquellen: a) die Urkunden und Briefe bis 1500, die zunächst in Regesten und später nach Ausgabe der Urbare je nach Erfordernis im vollen Wortlaute herausgegeben werden sollen; b) die gesamten Urbare, Rodel und ähnlichen Quellen, die an zweiter Stelle zur Ausgabe gelangen; c) Gesetze, Statuten, Land- und Gerichtsgebräuche; d) die Ordnungen der Zünfte, Bruderschaften und öffentlichen Rechtskörper; endlich in weiterer Hinsicht e) die Verwaltungs-, Rechen-, Wirtschafts- und Steuerbücher der belangreichen geistlichen und weltlichen Gewalten; f) Stadt- und Landgerichtsprotokolle. – Hand in Hand mit den bereits in Angriff genommenen Arbeiten sollen die Flurnamen fachgemäss gesammelt und Karten ausgegeben werden.
Die "Quellen zur Geschichte des Landes Vorarlberg und des Fürstentums Liechtenstein" sollen die Veröffentlichungsstelle der genannten Quellengebiete sein. Ihr erster Band soll die Regesten bis 1300 bringen.
Die Historische Kommission erklärt ferner als ihre Aufgabe, in diesen ihren Quelleneditionen, die heute immer stärker hervor treten, die Wünsche verschiedener Fachgruppen, wie insbesondere der Philologen und Wirtschaftshistoriker deshalb zu berücksichtigen, weil Editionen, die mit Aufbietung aller öffentlichen Mittel zustande kommen, nicht allein den Historikern im engeren Sinne zugute kommen sollen. Sie will ferner ein Zusammenwirken der Philologen und Historiker gleich bei der Vorbereitung der Quellenausgabe veranlassen, da alle genannten Gruppen in vielen Belangen gegenseitig auf sich angewiesen sind. Demgemäss wird ein romanischer Philolog (Robert von Planta) die Liebenswürdigkeit haben, die alten rätoromanischen Urkunden nach der sprachlichen Richtung zu untersuchen, während neben den üblichen Registern ein Sachregister im Sinne der Wirtschafts-Historiker dem ersten Bande der Regesten schon beigeschlossen werden soll. Zur phonetischen Aufnahme der heutigen Flurnamen soll ein geeigneter Germanist gewonnen werden. Alle Fachfreunde sollen zu einer Tagung vereiniget, über die Ziele der Kommission aufgeklärt und hiefür interessiert werden. Der Landesmuseumsverein von Vorarlberg soll zur Sammlung der Flurnamen und Herstellung der entsprechenden Karten eingeladen werden. Da in Liechtenstein die Flurnamen bereits von Herrn Regierungssekretär [Josef] Ospelt vorbildlich gesammelt sind, soll nur noch die Ausgabe der Karten angeregt werden."
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[1] L.Vo., Nr. 7, 13.2.1915, S. 1.
[2] Zum weiteren Fortgang der Ereignisse, insbesondere auch zur Ausschüttung von Subventionen vgl. L.Vo., Nr. 27, 6.7.1917, S. 1-2 ("Die historische Kommission für Vorarlberg und Liechtenstein"). Vgl. das Schreiben von Albert Schädler an Landesverweser Leopold von Imhof vom 25.3.1918 (LI LA RE 1918/ad 0046). Zur Subventionsfrage vgl. auch den Bericht der Regierung an Fürst Johann II. vom 28.1.1922 unter LI LA SF 01/1922/18: "Bei dem grossen und wohlwollenden Interesse, das Euer Durchlaucht der Wissenschaft jederzeit entgegenbringen, glaube ich im Einvernehmen mit der fürstl. Domänenverwaltung mir den Antrag gestatten zu dürfen, Euere Durchlaucht geruhen, zu den Kosten des Druckes des II. Bandes der Quellen zur Geschichte Vorarlbergs und Liechtensteins eine Beihilfe von etwa 200 bis 300 Fr. huldvollst zu gewähren." – In den Jahren 1920-1925 publizierte Adolf Helbok 3 Bände "Regesten von Vorarlberg und Liechtenstein bis zum Jahre 1260".