Fürst Johann II. sieht von der Wiederberufung von Josef Peer als Regierungschef ab


 

Maschinenschriftliche Abschrift eines Schreibens von Fürst Johann II. an Josef Peer, gez. Fürst Johann II., gegengez. Josef Ospelt [1]

 

4.4.1921, Feldsberg

Lieber Hofrat Dr. Peer!

Der Präsident des Landtages [Friedrich Walser] Meines Fürstentumes hat Mir in Ausführung der Landtagsbeschlüsse vom 8. März 1921 [2] unter Hinweis auf das Ergebnis der am 28. März 1921 im Lande durchgeführten Volksabstimmung [3] den Antrag unterbreitet, Sie mit der vorläufigen Weiterführung Ihres in Erfüllung der Abmachungen vom September 1920 [4] bereits zurückgelegten Amtes [5] eines Leiters Meiner Regierung zu betrauen; [6] Meine Regierung hat sich dieser Bitte angeschlossen. [7]

Ich konnte Mich jedoch den Mir von Ihnen vorgebrachten und dahingehenden Bedenken [8] nicht verschliessen, dass das nun in seinen Einzelheiten ziffermässig vorliegende Abstimmungsergebnis eine ausreichende und verlässliche Grundlage für eine gedeihliche Weiterführung Ihres Amtes nicht zu bieten vermöge.

Daher habe Ich Mich – wenn auch nur sehr ungerne – bestimmt gefunden, dem Mir unterbreiteten Antrage des Landtagspräsidenten und der denselben unterstützenden Bitte Meiner Regierung nicht Folge zu geben und von einer vorläufigen Wiederberufung Ihrer Person an die Spitze Meiner Regierung abzusehen.

Indem Ich Ihnen, lieber Hofrat Peer, für Ihre Mir und Meinem Lande unter besonders schwierigen Verhältnissen mit treuer Hingebung an Mich und an Ihr Amt geleisteten erspriesslichen Dienste Meinen Dank und Meine Anerkennung ausspreche, versichere Ich Sie Meiner besonderen Hochschätzung und Zuneigung! [9]

______________

 

[1] LI LA SF 01/1921/056. Mit Schreiben der Kabinettskanzlei vom 4.4.1921 wurde die Regierung ersucht, das Handschreiben gegenzuzeichnen und Josef Peer in Feldkirch zukommen zu lassen sowie das Landtagspräsidium hiervon zu orientieren (ebd.). Das Handschreiben wurde in den Landeszeitungen publiziert: L.Vo., Nr. 30, 16.4.1921, S. 1 („Kundmachung"); O.N., Nr. 28, 16.4.1921, S. 4 („Kundmachung"). Ebenfalls am 4.4.1921 wurde Rentmeister Josef Ospelt von Fürst Johann II. „neuerlich … zur einstweiligen Leitung der Regierungsgeschäfte" berufen. Ferner wurde Ospelt der Titel eines fürstlichen Rates verliehen (LI LA SF 01/1921/ad 057a).
[2] Vgl. die öffentliche Landtagssitzung vom 8.3.1921, an der der Antrag von Peter Büchel, Johann Hasler und Johann Wanger auf Durchführung einer Volksabstimmung über den vorläufigen Verbleib von Peer als Regierungschef mit 12 gegen 1 Stimme angenommen wurde (LI LA LTA 1921/S04/2; LI LA LTA 1921/L19).
[3] In der Volksabstimmung vom 28.3.1921 sprachen sich 993 gegen 615 Stimmberechtigte für den Verbleib von Josef Peer als provisorischer Regierungschef aus (vgl. LI LA RE 1921/986).
[4] Gemäss Ziff. II Abs. 1 der fürstlichen Entschliessung vom 15.9.1920 sollte Josef Peer provisorisch auf die Dauer von 6 Monaten zum Leiter der Regierungsgeschäfte berufen werden (vgl. LI PA VU, Schlossabmachung , o.Nr.). Nach der Vereidigung Peers im fürstlichen Majoratshaus in Wien am 20.9.1920 (LI LA SF 01/1920/140) trat Peer am 23.9.1920 sein Amt in Vaduz an.
[5] Peer wurde am 23.3.1923 „in Gnaden" von seinem Amt als Leiter der Regierungsgeschäfte enthoben (vgl. Schreiben der Kabinettskanzlei an die Regierung vom 23.3.1923 (LI LA SF 01/1921/054)).
[6] Vgl. die Aktennotiz von Regierungschef Josef Ospelt vom 29.3.1921 betreffend die Weiterleitung der diesbezüglichen Eingabe des Landtagspräsidiums an Fürst Johann II. vom 28.3.1921 im Wege der Kabinettskanzlei (vgl. LI LA SF 01/1921/052).
[7] Vgl. etwa das Schreiben von Regierungschef Josef Ospelt an Kabinettsrat Josef Martin vom 31.3.1921 (LI LA SF 01/1921/054).
[8] Dokument nicht aufgefunden.
[9] Gemäss dem streng vertraulichem Schreiben von Kabinettsrat Josef Martin an Regierungschef Josef Ospelt vom 4.4.1921 behielt sich Fürst Johann II. vor, weiter den Rat und die Dienste von Josef Peer in Anspruch zu nehmen. Peer sollte Ospelt insbesondere bei der Durchführung einer Regierungsvorlage betreffend die Änderung der Landtagswahlordnung „behilflich beistehen" (LI LA SF 01/1921/215). Mit Schreiben vom 12.1.1922 an die Regierung forderte Wilhelm Beck, dass die Beziehungen zu Josef Peer, „seien sie nun offiziell, offiziös oder auch nur halb offiziös" aufzugeben seien (LI LA SF 01/1922/004).