München, den 18. Oktober 1901
K. Staatsmin. d. Finanzen.
an
die K. Centralstaatskasse.
Betreff: Pensionseinweisung für den K. Geheimen Rath Dr. Joseph von Rheinberger.
Mit 2 Abdrücken.
Inhaltlich der in zwei Abdrücken mitfolgenden Entschliessung des K. Staatsministeriums des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten vom 14. ds. Mts. Nr. 20321 wurde der Inspektor an der Akademie der Tonkunst, Geheimer Rath Dr. Joseph von Rheinberger in München, seinem Ansuchen entsprechend wegen Krankheit und dadurch bewirkten Funktionsunfähigkeit auf Grund des § 22 lit. D der IX. Beilage zur Verfassungsurkunde mit Wirksamkeit vom 16. Oktober lfd. Jrs. in den dauernden Ruhestand versetzt.
Da der Genannte seine erste pragmatische Anstellung als Inspektor der Musiktheorie und Klavierklassen und Professor des Contrapunktes und Orgelspieles an der K. Musikschule in München mit Allerhöchster Entschliessung vom 3. August 1875 vom 1. Oktober 1875 an erhielt und daher im dritten Jahrzehnt des Dienstes steht, wird die K. Centralstaatskasse im Hinblick auf § 7 der obenangeführten Verfassungsbeilage angewiesen, an denselben den mit 9 Zehntel seines letzten Aktivitätsgehaltes zu 5160 M. sich berechnenden Ruhegehalt von jährlich 4644 M. /viertausendsechshundertvierundvierzig Mark/ vom 16. Oktober lfd. Jrs. an auf Lebensdauer für Rechnung des Pensionsetats zu verabfolgen.
Geheimer Rath Dr. Joseph von Rheinberger wird von gegenwärtiger Entschliessung durch das K. Staatsministerium des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten verständigt werden.
gez. von May.
______________