Fürst Johann Adam Andreas von Liechtenstein schreibt seinem Amtmann Johann Franz Paur [Bauer], dass dieser auf die Ausfolgerung aller zum Schellenberger Kaufvertrag gehörenden Dokumente bestehen soll, um eine Überblick über alle Schuldverschreibungen auf der Herrschaft Schellenberg zu erhalten. Der Fürst möchte nicht, dass in Feldkirch ein Haus gekauft wird, denn möglicherweise wird die Grafschaft Vaduz mit allen nötigen Verwaltungsgebäuden demnächst verkauft.


An schellenbergischen ambtman.[1]

Ewer eingeschickte relationes[2] haben uns ein und anders eröffnet. Nun möchten gern sehen, das die contentirung[3] der Bündtner[4] auch balt erfolgte, damit uns die ordentliche quittung über den völligen kauffschilling per 115.000 fl.[5] von ihr liebden[6], dem abbten zu Kempten[7], extradiret[8] würde, a--auf welches eyfrigst zu tringen ist--[a]. Inzwischen aber uns sowohl der kauffrecess[9], alß die quittungen und obligationes[10] von denen creditoribus[11] über bereiths gezahlte 81.036 fl. einzuschickhen, und können entweder abschrifften beym ambte daselbst behalten werden, oder wir wollen die sachen hier copiren laßen und euch überschicken. Gegen denen herren subdelegatis[12] wird man sich schon einstellen, das sie zufrieden sein werden, wir wollen aber vorhero auch noch den außgang mit Vaduz[13] erwartten, b--dahero ihnen dießfahls die versicherung zu geben, das man ihrer nicht vergeßen werde--[b].

Ein hauß bey Feltkirch[14] einrathender massen zu einlegung der wein zu erbawen würde vill kosten, auch langsamb ferttig werden und glauben, wan Vaduz darzu- / kommet, das sodan gelegenheit sowohl zum wein einlegen, alß auch wohnung für euch sein wirdt, nichts desto weniger ist uns zu berichten, waß es beyläuffig kosten würde, und ob das schellenbergische territorium[15] sich biß gegen Feltkirch erstreckt, auf welches selbtes gebawet werden köntte, nicht weniger, ob ungeacht auch Vaduz darzu kommet, es dennoch nüzlich zu gebrauchen sein würde. Indessen c--ist zu schawen, ob nit ihr kayserliche mayestät in Feltsperg[16] einige häußer haben, in welchen leicht auf eine zeit die wohnung, auch keller zu einlegung der wein zu erhalten wäre, weßentwegen die nachricht erwartten.--[c]

Die acta und schrifften, so Schellenberg[17] concerniren[18], sein vermög kauffrecess extradirter zu begehren d--und sodan uns ein ordentlicher cathalogus, in waß solche bestehen werden, einzuschreiben--[d]. Waß aber dieienige gründe und gütter, die statt Feltkirch kaufflichen herüber laßen will und 8 biß 10.000 fl. kosten würden, ist uns zu berichten, in waß solche bestehen und wie selbte zugenießen, auch waß für ein canon[19] […] darvon einzuheben wäre, so wollen uns sodan weitter resolviren[20]. Es ist aber auch zu sehen, ob der consens ad alienandum ex parte[21] Österreich erfordert wird, auf alles, waß recht ist, wäre mit der statt darumb zu handlen und unß ferner zu berichten, auch zu sehen, ob der erlag des geldes sodan in Wienn[22] angenohmen werden wolle.

e--Feldsperg, den 13. Maii 1699.

Schuberth[23], manu propria[24].--[e]

 


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[1]Johann Franz Bauer [Paur] (gest. 1715/16) studierte ab 1670/71 Rechtswissenschaften in Freiburg im Breisgau. Als Dr. beider Rechte machte er Karriere als Oberamtmann des Reichsstifts Rottenmünster und ab 1688 in hohenemsischen Diensten. Von 1699 bis 1715 war er fürstlich liechtensteinischer Amtmann und Verwalter der Herrschaft Schellenberg. Ab 1700 veranlasste er den Kauf zweier Brandstätten in Feldkirch und ließ auf diesen das fürstlich liechtensteinische Haus errichten, in welchem er bis zu seinem Tod wohnte. Vgl. Brief an den fürst-liechtensteinischen Buchhalter Nowak betreffend den Nachlass von Johann Franz Paur und das Haus in Feldkirch, Konz., Schloss Judenau 1716 August 3, SL-HA, unfol.; sowie die gesamte Verwaltungskorrespondenz Paurs mit Fürst Johann Adam Andreas von Liechtenstein von 1699 bis 1712, SL-HA 2609, 2010, 2611; Karlheinz Burmeister, Johann Franz Bauer, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein, Projektleiter: Arthur Brunhart; Red.: Fabian Frommelt ...[ et al.], Zürich 2013, Bd. 1, S. 72.

[2]Berichte.

[3]Bezahlung; Zufriedenstellung.

[4]Graubündner [Gläubiger].

[5]fl. = Gulden (Florin).

[6] Liebden = schriftliche und mündliche Anrede unter Fürsten (hohen Adeligen).

[7] Rupert von Bodman (1646–1728) war von 1678 bis 1728 Fürstabt von Kempten und ab 1681 kaiserlicher Verwalter von Vaduz und Schellenberg. Vgl. Otto Seger, Rupert von Bodman, Fürstabt von Kempten, in seinem Wirken für unser Land. In: Jahrbuch des historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein, Vaduz 1978; Paul Vogt, Der 18. Januar 1699 – Wendepunkt in unserer Geschichte? In: Jahrbuch des historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein, Vaduz 1999.

[8]ausgehändigt.

[9]Kaufvertrag.

[10]Schuldbriefe.

[11]Kreditgebern.

[12]Untergesandten.

[13]Vaduz (FL).

[14]Feldkirch (A).

[15]Herrschaftsgebiet.

[16]Mögl. ist hier die Stadt Feldkirch gemeint, und nicht die Stadt Feldsberg (Valtice) in Tschechien.

[17]Schellenberg (FL).

[18]betreffen.

[19]Richtwert.

[20]entschließen.

[21]consens ad alienandum ex parte”: Zustimmung zum Verkauf von Seiten. 

[22]Wien (A).

[23]Unbekannte Kanzlist in Vertretung für Johann Adam I. Fürst von Liechtenstein (30. November 1656–18. Juni 1712). Vgl. Constant von Wurzbach, Biographisches Lexikon des Kaiserthums Österreich, Bd. 15, Leon – Lomeni, L. C. Zamarski, Wien 1866, S. 127.

[24]eigenhändig.

 


[a]--aNachtrag in der linken Spalte.

[b]--bNachtrag in der linken Spalte.

[c]--cNachtrag in der rechten Spalte.

[d]--dNachtrag in der rechten Spalte.

[e]--eIn der rechten Spalte.