An ambtman Paur nacher Schellenberg.
Die uns eingeschickte instructions-puncta werden überlegen laßen und daß weittere darüber resolvieren. b--Inzwischen aber ist auf die tradition der herrschafft Schellenberg omni mode zue drängen, dan sonsten würden necesirt sein, daß interesse von denen bezahlten kauffschilling der 1150.000 fl. zu begehren, a--zumahlen ehe gedacht auch Vaduz mitgehet, [...] die nehmung der possession nicht removiren kan--[a], und weillen es daß ansehen hat, das Vaduz auch überlaßen werden dörffte, alß werdet ihr das urbarium über besagte graffschafft Vaduz bey der kayserlichen administrations commission daselbst begehren und uns zum ersehen einschickhe. Sonsten ist bey der huldigung denen unterthanen dasienige zue reichen und sich also zu verhalten, wie es herkomens und vorher bräuchlich gewesen, solte auch de essenti die uns specificirte personen darzu adhibieret werden müssen, so hat es darbey auch sein bewenden.--[b]
c--Inzwischen aber placidiren den punct, das die wälder keineswegs mehr zu lehen geben, auch sorgten mit denen waldungen gutt gewirthschafftet und selbte conserviret werden sollen.--[c] d--Wegen überlaßung Vaduz wird die zeit geben, ob etwaß darauß werden wird, oder nicht? Inmittelst ist eyferigst auf die tradition der herrschafft Schellenberg zu denken, und zwar mit dißen beysatz, da noch darmit tractiert werden, solte man das interesse von denen bereiths gezahlten 115.000 fl. kauffschilling fordern würde. Ad actum traditionis müsten entlich die leithe genohmen werden, wie es oben styti, doch ist kein überfluß und unnöthige spesen bey dieser so geringen übernahmsb zu machen, zumahlen man glaubt, das etwan mit 100 fl. auf sothaner spesen außkommen werden köntte, die man künfftig auch wirdt passirn laßen.-- [d]
Waß es für eine beschaffenheit mit den differentien zwischen der gemeinde Trisen in der herrschafft Vaduz und denen Schweitzern wegen des angelegten wuhrs im Reinfluß habe, / ist uns zu berichten. Auch möchten wir den anschlag oder die beschreibung der herrschafft Vaduz sehen.
Wienn, den 7. Martii 1699.
Nowack, manu propria.
[Rubrum]
An schellenbergischen ambtman Johann Franz Paur.
Wienn, den 7. Martii 1699.
______________
Unbekannte Kanzlist in Vertretung für Johann Adam I. Fürst von Liechtenstein (30. November 1656–18. Juni 1712). Vgl. Constant von Wurzbach, Biographisches Lexikon des Kaiserthums Österreich, Bd. 15, Leon – Lomeni, L. C. Zamarski, Wien 1866, S. 127.
[a]--a Gestrichener Nachtrag am linken Rand.
[b]--b Gestrichen.
[c]--c Nachtrag bzw. Ersetzung des gestrichenen Textes in der linken Spalte.
[d]--d Nachtrag bzw. Ersetzung des gestrichenen Textes in der link Fürst Johann Adam Andreas von Liechtenstein schreibt an seinen Amtmann Johann Franz Paur [Bauer], wie dieser die Huldigung in der Herrschaft Schellenberg abwickeln soll. en Spalte.