Fürst Johann Adam Andreas von Liechtenstein schreibt an seinen Amtmann Johann Franz Paur [Bauer], wie dieser die Huldigung in der Herrschaft Schellenberg abwickeln soll.


An ambtman Paur[1] nacher Schellenberg[2].

Die uns eingeschickte instructions-puncta werden überlegen laßen und daß weittere darüber resolvieren[3]. b--Inzwischen aber ist auf die tradition der herrschafft Schellenberg omni mode[4] zue drängen, dan sonsten würden necesirt[5] sein, daß interesse[6] von denen bezahlten kauffschilling der 1150.000 fl.[7] zu begehren, a--zumahlen ehe gedacht auch Vaduz[8] mitgehet, [...] die nehmung der possession[9] nicht removiren[10] kan--[a], und weillen es daß ansehen hat, das Vaduz auch überlaßen werden dörffte, alß werdet ihr das urbarium über besagte graffschafft Vaduz bey der kayserlichen administrations commission daselbst begehren und uns zum ersehen einschickhe. Sonsten ist bey der huldigung denen unterthanen dasienige zue reichen und sich also zu verhalten, wie es herkomens und vorher bräuchlich gewesen, solte auch de essenti die uns specificirte personen darzu adhibieret[11] werden müssen, so hat es darbey auch sein bewenden.--[b]

c--Inzwischen aber placidiren[12] den punct, das die wälder keineswegs mehr zu lehen geben, auch sorgten mit denen waldungen gutt gewirthschafftet und selbte conserviret werden sollen.--[c] d--Wegen überlaßung Vaduz wird die zeit geben, ob etwaß darauß werden wird, oder nicht? Inmittelst ist eyferigst auf die tradition der herrschafft Schellenberg zu denken, und zwar mit dißen beysatz, da noch darmit tractiert[13] werden, solte man das interesse von denen bereiths gezahlten 115.000 fl. kauffschilling fordern würde. Ad actum traditionis[14] müsten entlich die leithe genohmen werden, wie es oben styti, doch ist kein überfluß und unnöthige spesen bey dieser so geringen übernahmsb zu machen, zumahlen man glaubt, das etwan mit 100 fl. auf sothaner spesen außkommen werden köntte, die man künfftig auch wirdt passirn laßen.-- [d]

Waß es für eine beschaffenheit mit den differentien zwischen der gemeinde Trisen[15] in der herrschafft Vaduz und denen Schweitzern wegen des angelegten wuhrs im Reinfluß habe, / ist uns zu berichten. Auch möchten wir den anschlag oder die beschreibung der herrschafft Vaduz sehen.

Wienn[16], den 7. Martii 1699.

Nowack[17], manu propria[18].

[Rubrum] 

An schellenbergischen ambtman Johann Franz Paur.

Wienn, den 7. Martii 1699.

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[1] Johann Franz Bauer [Paur] (gest. 1715/16) studierte ab 1670/71 Rechtswissenschaften in Freiburg im Breisgau. Als Dr. beider Rechte machte er Karriere als Oberamtmann des Reichsstifts Rottenmünster und ab 1688 in hohenemsischen Diensten. Von 1699 bis 1715 war er fürstlich liechtensteinischer Amtmann und Verwalter der Herrschaft Schellenberg. Ab 1700 veranlasste er den Kauf zweier Brandstätten in Feldkirch und ließ auf diesen das fürstlich liechtensteinische Haus errichten, in welchem er bis zu seinem Tod wohnte. Vgl. Brief an den fürst-liechtensteinischen Buchhalter Nowak betreffend den Nachlass von Johann Franz Paur und das Haus in Feldkirch, Konz., Schloss Judenau 1716 August 3, SL-HA, unfol.; sowie die gesamte Verwaltungskorrespondenz Paurs mit Fürst Johann Adam Andreas von Liechtenstein von 1699 bis 1712, SL-HA 2609, 2010, 2611; Karlheinz Burmeister, Johann Franz Bauer, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein, Projektleiter: Arthur Brunhart; Red.: Fabian Frommelt ...[ et al.], Zürich 2013, Bd. 1, S. 72.

[2] Schellenberg (FL).

[3] festlegen.

[4] in jeder Weise.

[5] genötigt.

[6] Zinsen.

[7] fl. = Gulden (Florin).

[8] Vaduz (FL).

[9] Besitzes.

[10] zurückgeben.

[11] hinzugezogen.

[12] gutheißen.

[13] behandelt.

[14] Gemeint ist: bei der Huldigung.

[15] Triesen (FL).

[16] Wien (A).

[17] Unbekannte Kanzlist in Vertretung für Johann Adam I. Fürst von Liechtenstein (30. November 1656–18. Juni 1712). Vgl. Constant von Wurzbach, Biographisches Lexikon des Kaiserthums Österreich, Bd. 15, Leon – Lomeni, L. C. Zamarski, Wien 1866, S. 127.

[18] eigenhändig.

 


[a]--a Gestrichener Nachtrag am linken Rand.

[b]--b Gestrichen.

[c]--c Nachtrag bzw. Ersetzung des gestrichenen Textes in der linken Spalte.

[d]--d Nachtrag bzw. Ersetzung des gestrichenen Textes in der link Fürst Johann Adam Andreas von Liechtenstein schreibt an seinen Amtmann Johann Franz Paur [Bauer], wie dieser die Huldigung in der Herrschaft Schellenberg abwickeln soll. en Spalte.