Currende betr. Aufgaben der Gemeindepolizeiorgane
vom 1. März 1887 [1]
a) Unrichtige Eintragungen in die Dienstbücher
b) Verweisung von Vagabunden über die Grenze statt Einlieferung ans Landgericht wird im Disziplinarwege geahndet.
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[1] Currende vom 1. März 1887 Zl 313 an sämtliche Ortsvorstände und Polizeiorgane.