Cirkulare
an sämmtliche fürstlichen Gutsverwaltungen.
Uiber Entstehungsweise und Vorbauung der Drehkrankheit der Schafe.[1]
In einem Aufsatze der von der k. k. Landwirthschafts Gesellschaft in Wien herausgegebenen allgemeinen Land- und Forstwirthschaftlichen Zeitung vom 7. Februar 1857. N°. 6 wird nachgewiesen, daß die Erscheinungen der Drehkrankheit durch die Gegenwart eines Blasenwurmes (Coenurus cerebralis) in dem Gehirne der Lämmer und jüngerer Schafe bedingt werde, und daß zur Vorbauung dieser Krankheit jede Gelegenheit hintangehalten werden muß, welche zur Entwicklung des Coenurus Landwurmes bei Schäferhunden Veranlaßung gibt.
In dieser Rücksicht ist es nothwendig, auf das strengste darauf zu sehen, daß die Köpfe oder Gehirne drehkranker Schafe nie und unter keinen Verhältnissen den Schäferhunden zum fressen vorgelegt werden. Die Gutsverwaltungen werden daher beauftragt, diese Maßregel als Vorbauungverfahren mit aller Strenge durchzuführen und die Köpfe drehkranker Schafe zu verbrennen oder zu vergraben.
Man wünscht, daß die hiedurch erzielten Resultate anher angezeigt werden, welche bei Gelegenheit der Schafvieh-Musterungsausweise berichtlich darzustellen sind.
Wien den 17. Februar 1857.
Ad Mandatum
Zimmermann
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[1] LI LA SgRV 1857/01. Handschrift. Randvermerk: No. 2295, rückseitiger Vermerk: Präsentiert 12. März 1857