[Anweisung an die Gutsverwaltungen zur Sistierung der Vorlegung von Rechnungsbüchern bis zum Eintreffen einer Vorschrift] [1]
Zirkulare
an sämtliche Gutsverwaltungen inclusive Vaduz und Buchhaltung
Den Gutsverwaltungen wird demnächst ein Normale zukommen, welches nebst andern auch einige neue Bestimmungen in Bezug der Buchführung enthalten wird.
Damit nun die Conferenzbücher für das Jahr 1860 diesen Bestimmungen gemäs eingerichtet werden können, so werden die Gutsverwaltungen angewiesen, mit Verlegung der rentamtlichen und landwirthschaftlichen Conferenzbüchern für das Jahr 1860 bis zum Einlangen des besagten Normales zu sistiren.
Wien 9. September 1859
Ad Mandatum:
Strak
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[1] LI LA SgRV 193. Handschrift. Randvermerk No. 9330, Rückvermerk: Präsentier 17. September 189, No. 1034