Vereinbarung vom 27. September/12. Oktober 1971 zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Oesterreich über die Durchführung der Rückerstattung der im Abzugswege an der Quelle erhobenen Steuern. Der gedruckte Originaltext ist als PDF zugänglich. ______________ LI LA SgSTV 0180