Übereinkunft vom 1. Juli 1885 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweiz betr. die gegenseitige Zulassung der an der Grenze domizilierten Medizinalpersonen zur Berufsausübung Original. Der gedruckte Orginaltext ist als PDF zugänglich. ______________ LI LA SgSTV 0023