Instruktion [1]
für den herrschaftlichen Torkel- und Weingarten-Meister Baptist Schreiber[2] zu Mauren
de dato 22. Juli 1806 [3]
1. Er, Torkelmeister, solle den Nutzen gnädigster Herrschafft befördern und zu dem Ende
2. sich als Torkelmeister aufs genaueste nach der bestehenden Torkelordnung benehmen: den Weinmost zu Herbstzeit aufs beste besorgen und bedacht seyn, daß derselbe getreulich in die herrschafftliche Kellerey eingeliefert wird. Nicht minder soll er auch das Torkelgebäu sowohl als das Geschirr darin in Obacht haben und alles fleißig besorgen. Ebenso lieget ihm auch die Obsorge auf den herrschaftlichen Rebbau als Weingartmeister ob, daẞ die Reben zu behöriger Zeit wohl gebaut und keine Fasolen, Kirbsen oder derley darin gepflanzet, auch sonst nichts, was einer guten Rebbauordnung entgegen ist, unternomen oder jenes, was nöthig oder erforderlich, unterlassen werde.
Dagegen hat er nebst den gewöhnlichen Taggeldern im Herbst und Benutzung der abfallenden Trester alljährlich 10 Gulden zu empfangen.
Liechtenstein, den 22. Juli 1806
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[1] Wiedergabe nach Fridolin Tschugmell: Beamte 1681 – 1840 Dienstinstruktionen, Diensteide usw. in: JBL 1947, S. 86 f., Anhang Nr. 10.
[2]Anmerkung Fr. Tschugmell: "Joh. Baptist Schreiber, geb. 1763 in Mauren, war 1791 auch Rodmeister lt. Conferenzprototoll und laut detto Zehentknecht, d. i . Zehenteinsammler. Eine seiner Töchter – Crescentia, geb. 1801 - war mit J. Georg Thöny in Vaduz alt Nr. 84 verheiratet und starb 1872."
[3] Bei Tschugmell irrtümlich 1808.