Instruktion für den Landweibel der oberen Landschaft (Auszug)


Weibel-Jnstruktion von Paul Boẞ[1]

1792

[...]

5-tens [...] daß er einen jeweiligen nach der Gefangennehmung aufs genaueste visitiere, ob er keine Feilen, Sägen, Messer oder andr derley Instrumenten, die sie oft an sehr verborgenen Orten, sogar in den Schuhsohlen verstecken, bey sich haben; das er ohne obrigkeitliche Erlaubnuß niemand zu denen Gefangenen in Kerker lassen, weiters auch seyn möchte, daß er keine Briefe oder andere Schriften hin- oder herpassiren lasse, daß er ihnen weder essen noch trinken gestatte, außer was ihnen vom Oberamt angeschaffet ist, und daß er die Arrestanten selber besorge und solches nicht andern offt ganz untauglichen Leuten als Buben oder Mägden, wie es oft zu geschehen pfleget, überlasse. […]

Des Landweibels Besoldung aber bestehet in dem

1. aus dem hiesig hochfürstl. Rentamt hat er jährlich zu empfangen

25 fl

2. vom Schließen und Aufschließen eines Arrestanten

 1 fl     

3. vom Vorführen für Verhör jedesmal

15 Kreuzer

4. von einem Extraverhör, Augenschein, Theilung oder derley Geschäften, jedesmal oder täglich

30 Kreuzer

5. vom Vorhalten eines Befehls, eine citation oder Ladung vom Verkünden zur Schatzung jedesmal

6 Kreuzer

6. Wenn er aber zu Balzers oder am Trisnerberg zur Schatzung Verkünden muß
es sey denn, daß er zwey oder mehrere auf einmal zu verbinden hätte, wo er sich mit 6 Kreuzer von jedem zu begnügen hat

12 Kreuzer

7. wenn er aber wegen eines einzigen dahin muß zu bieten, so sey ihm 8 Kreuzer bewilligt zu heuschen

                      

8. für einen Schatz-zetel, wenn er die Gant allein führt, dann für die Einhändigung und Citation jedsmal

30 Kreuzer

9. in Fällen aber, wo die Gant durch Landammann und Weibel geführt wird, hat er vom schatzen, citiren und zustellen

4 ½ Kreuzer

10. vom Einsperren in die Bürgerliche gewahrsame

30 Kreuzer

11. für das Essen zuzutragen und besorgen, wenn nur ein Arrestant da ist täglich

4 Kreuzer

12. wenn es aber mehrere sind von jedem täglich

6 Kreuzer

[...]

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[1] Wiedergabe nach Fridolin Tschugmell: Beamte 1681 – 1840 Dienstinstruktionen, Diensteide usw. in:  JBL 1947, S. 89 f., Anhang Nr. 13.