Der Vorarlberger Landeshauptmann Adolf Rhomberg beantwortet die offizielle Anfrage der liechtensteinischen Regierung, ob ein Vertrag über die Unterbringung liechtensteinischer Patienten in der Valduna abgeschlossen werden könnte, negativ


Maschinenschriftlicher Brief von Landeshauptmann Adolf Rhomberg[1]

Bregenz, am 22. September 1910

An die fürstlich Lichtensteinische Regierung in Vaduz

Unter Bezugnahme auf die dortämtliche Anfrage vom 28. April 1910, Zl. 776, Reg. dahingehend, ob es möglich sei, ein Abkommen zu treffen, nach welchem Geisteskranke aus dem Fürstentume Lichtenstein in die Landesirrenanstalt Valduna bezw. pflegebedürftige Personen in die Wohltätigkeitsanstalt Valduna aufzunehmen wären, beehre ich mich auf Grund heutigen Sitzungsbeschlusses mitzuteilen, dass die Wohltätigkeitsanstalt Vadluna nicht abgeneigt ist, ein Abkommen wegen Übernahme von Geisteskranken zu treffen; dagegen könnte eine vertragsmässige Verpflichtung zur Aufnahme lichtensteinischer Geisteskranker in die Landesirrenanstalt Valduna mit Rücksicht auf die unzureichenden Raumverhältnisse erst nach den projektierten Erweiterungsbauten bezw. für diesen Zeitpunkt getroffen werden, bei welchem dann der jeweilige Verpflegstarif für nicht nach Vorarlberg zuständige Geisteskranke zur Grundlage zu nehme wäre.

Die bezügliche Äusserung der Wohltätigkeitsanstalt, sowie das Statut der Landesirrenanstalt folgen wnverwahrt mit.

Unter diesen Bedingungen könnte konvenierendenfalls der Errichtung eines Abkommens auch bezüglich der seinerzeitigen Aufnahme von Geisteskranke in die Landeanstalt näher getreten werden.

Der Landeshauptmann:
Adolf Rhomberg

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[1] LI LA RE 1910/1680 ad 422. Registraturvermerk: "Zl. 3245". Zur Sache: Der offiziellen Anfrage von Landesverweser Karl von In der Maur vom 28.4.1910 war eine Besprechung vorausgegangen. Die Direktion der Wohltätigkeitsanstalt Valduna wies in ihrer Stellungnahme zuhanden des Landesausschusses von Vorarlberg darauf hin, dass ausreichend Betten vorhanden wären, ein Vertrag könne jedoch nur durch das Kuratorium abgeschlossen werden. Nach der negativen Antwort des Landeshauptmann schloss Liechtenstein den Vertrag vom 4.4.1911/29.5.1911 mit dem Kanton St.Gallen über die Unterbringung von liechtensteinischen Patienten in der Heil- und Pflegeanstalt St. Pirminsberg. Obwohl es keinen Vertrag gab, konnten liechtensteinische Patienten in den beiden Anstalten in der Valduna aufgenommen werden.