[Formular zur Einholung der] Eheconsense
vom 17. September 1886
Da die sub A beiliegenden Formularien Anlass zu Missbräuchen insoferne gaben, als dieselben in einem Falle dazu benützt wurden, die Eheschliessung im Auslande ohne vorgängiger Erwirkung des polit. Eheconsenses zu erschleichen, wurden die sub B beiliegenden Formularien, durch welche ein solcher Missbrauch ausgeschlossen erscheint, eingeführt.[1]
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[1] LI LA SgRV 1886/08. Regierungsakten Zl: 1388 ex [17.9.] 1886.Original ohne Datum, Datierung aufgrund des Exhibitenprotokolls. Kein Originaltitel. Der Vermerk: "Siehe Fall des Daniel Hoch 1886" weist auf einen Anlassfall hin.