[Verordnung betr. Einführung von Ausweisen
über bezogene Taggelder][1]
vom 11. Januar 1862
Es wird hiermit bekannt gemacht, daß Seine Durchlaucht folgendes höchste Handbillet herabzugeben geruhten:
„Ich wünsche, daß von jedem selbstständigen Rechnungsamte der Rechnung pro 1861 und sofort dann alljährlich ein Ausweis über alle aus der betreffenden Kassa an fürstliche Beamten und Diener ausbezahlte Diäten u. z. im Detail, welches Verzeichniß mit der Rechnung an die Buchhaltung eingesendet, von dieser revidirt und wenn mit den in der Rechnung eingestellten Posten gleichlautend befunden, mir vorgelegt wird.
Es ist ein Formular als Muster den Rechnungsbeamten hinauszugeben, welches dem nachstehenden ähnlich seyn dürfte.“
Diaeten Verzeichniss
Post No | An wen? | Wofür? z.B. Reise in Angelegenheit der Servituten Ablösung | Dauer der Abwesenheit(Ist Monat u Tag zu bezeichnen) | Betrag fl x |
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Wien, 11. Januar 1862
JFL
Dieß hat hiermit zur allgemeinen Wissenschaft und Darnachachtung zu dienen
Wien, den 28 Jänner 1862
Ad Mandatum
Zipfl m/p
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[1] LI LA Sg RV 1862/2. Kein Originaltitel, handschriftliche Abschrift. Reg.-Vermerk: Nr. 536. Rückseite: prs. 3/3 1862. Nr. 52