Verfassung von Hohenzollern-Sigmaringen


Verfassung des Fürstentums Hohenzollern-Sigmaringen[1]

vom 11. Juli 1833

 

Die Verfassung von Hohenzollern-Sigmaringen wird hier aufgenommen, weil sie die Rezeptionsgrundlage für die liechtensteinische Verfassung von 1862 bildete.

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[1] Verfassungs-Urkunde für das Fürstenthum Hohenzollern Sigmaringen. Amtliche Ausgabe. Sigmaringen in der Hofbuchdrukerei 1833. Als Scan: www.modern-constitutions.de . Siehe auch www.verfassungen.de Aufgehoben durch den Vertrag vom 7. Dezember 1849 (Preuß. GS 1850 S. 289) und das Preußische Gesetz betreffend die Vereinigung der Fürstenthümer Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen mit dem Preußischen Staatsgebiete vom 12. März 1850.