Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch für die gesammten Deutschen Erbländer der Oesterreichischen Monarchie [1] vom 1. Juni 1811
Eingeführt in Liechtenstein durch die Fürstliche Verordnung vom 18. Februar 1812 betreffend die Einführung des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches, der allgemeinen österreichischen Gerichtsordnung und des österreichischen Gesetzbuches über Verbrechen und schwere Polizeiübertretungen. Die §§ 531-824 des abGB zum Erbrecht wurden erst durch das Erbrechtspatent vom 6. April 1846 auf den 1. Januar 1847 in Kraft gesetzt.
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