[Erklärung von Fürst Alois, sich wie bisher in Verfassungsfragen an Österreich zu orientieren][1]
vom 19. März 1848
Mein Hochseliger Vater und ich seit dem Antritte meiner Regierung, wir haben es von jeher uns zur Aufgabe gemacht, unser Fürstenthum so eng als möglich im Verbande mit Deutschland zu erhalten, nicht nur weil wir es als deutsche Bundesfürsten für unsere Pflicht hielten, so zu handeln, aber auch, weil wir immer überzeugt waren, daß die für unsere getreuen Unterthanen selbst so wichtige Selbstständigkeit des Landes nur auf diesem Wege bewahret werden könne.
Da nun das Fürstenthum, seit der kurzen Unterbrechung während der Bayerischen Herrschaft in Tirol, an keinen anderen Bundesstaat als an Oesterreich angränzt, so haben wir geglaubt, die Gesetze und Staatseinrichtungen Oesterreichs so sehr als möglich im Fürstenthume aufrecht erhalten zu müssen und dies um so mehr, als ich und meine Vorfahren uns vielfach von den Segnungen überzeugt haben, welche die Völker Oesterreich’s zu den glücklichsten Deutschland’s zu zählen berechtigten. Im Einklange hiermit erkläre ich nun und befehle meinem Landvogte bekannt zu machen, daß ich auch fortan mich möglichst den Regierungs-Grundsätzen des Kaiserstaates anzuschließen fortfahren werde, und daher auch im Sinne aller jener Beschlüsse mich zu benehmen gesonnen bin, welche Se. Majestät in den letzteren Tagen erlassen haben, so viel es nämlich die Verhältnisse des Landes erlauben, und ohne im Vertrauen und Liebe zu meinen Unterthanen zurückstehen zu wollen.
Ich erwarte von dem geraden Sinne und dem Ehrgefühle der Liechtensteiner, daß sie mit Vertrauen mein Vertrauen vergelten, daß sie durch Gehorsam und Ordnung es mir erleichtern werden, in jeder Rücksicht für ihr Bestes zu wirken, daß sie kräftig selbst jede Regung Uebelgesinnter unterdrücken werden, welche nur zum Verluste der Selbstständigkeit eines Landes führen würde, dessen Glück, Wohlfahrt und verfassungsmäßige Rechte dauernd zu gründen ich als eine heilige Aufgabe ansehe.
Wien, den 19. März 1848.
Alois Fürst von Liechtenstein.
Joseph Freiherr von Buschmann.
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