Stellungnahme des Arbeitsamtes zum Entwurf eines Wirtschafts- und Notstandsprogrammes für Liechtenstein


Schreiben des Arbeitsamtes an die Regierung, gez. Gebhard Walser [1]

10.10.1935

Zur Vorlage des vorbereiteten Landtagsbeschlusses [2] zwecks Hebung der heimischen Wirtschaft und der Arbeitsbeschaffung wird vom Arbeitsamte der Antrag gestellt, dass der Landtagsbeschluss weiter enthalten soll, dass für subventionierte Arbeiten nur Arbeitskräfte aus Liechtenstein oder niedergelassene Ausländer verwendet werden dürfen und dass bei Nichteinhaltung dieser Bestimmung eine Subvention nicht entrichtet würde, ferner dass die Entlöhnung für die in Art. 3 unter a, b, c sowie in den Art. 8 und 9 genannten Arbeiten von der Arbeitgeberschaft, sei dies nun ein Akkordant, eine Gemeinde oder Genossenschaft oder auch privat oder das Land, direkt an den Arbeiter auszuzahlen ist.

Dieser Antrag begründet sich dadurch, dass in den letzten Jahren Fälle vorgekommen sind, dass z.B. Knechte aus dem Auslande sich bei einzelnen der obgenannten Arbeiten beteiligten, wo dann die Dienstgeber die Entlöhnung einzogen.

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[1] LI LA RF 156/007/005/007. Das Arbeitsamt war von der Regierung am 8. Oktober 1935 aufgefordert worden, sich zum Protokoll der Sitzung vom gleichen Tag mit den Vertretern der Landwirtschaft, des Gewerbes und der Arbeiterschaft in Sachen Wirtschafts- und Notstandsprogramm für Liechtenstein zu äussern (LI LA RF 156/007/005/005).  
[2] Vgl. die diesbezüglichen Protokolle der nichtöffentlichen Landtagssitzung vom 11. Oktober 1935 (LI LA LTP 1935/063) und der öffentlichen Landtagssitzung vom 23. Oktober 1935 (LI LA LTP 1935/072), ferner den Landtagsbeschluss vom 23. Oktober 1935, LGBl. 1935 Nr. 10.