August Müssner orientiert seine Kameraden über Ziele und Aufbau der Volksdeutschen Jugend


Durch die Polizei erstellte Teilabschrift einer Rede oder eines Rundschreibens von August Müssner [1]

o.D. (verm. Ende Mai 1938)

Kameraden!

Der oberste Landesführer der "Volksdeutschen Bewegung", Rudolf Schädler, beauftragte mich am letzten Freitag den 26. Mai 1938 mit der Gründung und der vorläufigen Landesführung der "Volksdeutschen Jugend" Liechtensteins.

(Auf Seite 3 heisst es dann:)

Das Programm für die "Volksdeutsche Jugend" ist einzig und allein das Programm der "Volksdeutschen Bewegung Liechtensteins", welches auf rein nationalsozialistisch-deutscher Grundlage beruht. Es ist klar, dass die Bewegung oder die "Volksdeutsche Jugend" offiziell nicht für einen direkten Anschluss ans Reich eintreten kann, sondern verlangt nur einen wirtschaftlichen Anschluss ans Grossdeutsche Reich, doch glaube ich, dass wir hier alle persönlich derselben Ansicht sind, dass auf kurz oder lang eine direkte Einverleibung mit dem neuen Grossdeutschland sich vollziehen muss.

Ich möchte euch noch kurz den organisatorischen Aufbau unserer Jugendbewegung bekannt geben:

Vorerst werden das Unterland und das Oberland in je eine Schar eingeteilt und zwar in Schar 1 (Unterland) und Schar 2 (Oberland). Die Scharen sind vorläufig in Standorte aufgeteilt so z.B. die Schar 1 (Unterland) in

StandortNendeln-Schaanwald
"Mauren (mit Schellenberg zugeteilt)
"Eschen (mit Bendern)
"Ruggell (mit Gamprin)

die Schar 2 (Oberland) in

StandortSchaan (mit Mühleholz)
"Vaduz (mit Ebenholz)
"Triesen (mit Triesenberg)
"Balzers (mit Mäls)

Für jeden erwähnten Standort wird ein Standortführer eingesetzt, welcher dem Scharführer seiner Schar untersteht und dieser wieder dem direkten Befehl des Landesführers.

Die Standortführer haben nun vorläufig folgende Aufgabe: [2]

Sie müssen sämtliche in ihrem Standortbereich wohnenden nationalsozialistisch gesinnten Jungen von 14 bis 18 Jahren. welche natürlich die liechtensteinische Staatsbürgerschaft besitzen, aufnotieren. Während dieser Zeit werden die Standortführer sowie die Scharführer nationalsozialistisch erzogen und zwar in geistiger und körperlicher Hinsicht. Ihr müsst alle einen Grundbegriff vom Nationalsozialismus, vom Deutschtum haben, ihr müsst marschieren, singen können und ihr müsst auch kommandieren können. Dies müsst ihr alle können, sonst seit ihr nie in der Lage die Führung einer Gruppe zu übernehmen. Wenn wir dann einmal so weit sein werden, werden die aufgezeichneten Jungens jedes Standortes zusammengezogen und in die "Volksdeutsche Jugend" eingereiht. Gleich darauf erfolgt die Auflösung der Standorte, es werden dann die Kameradschaften gebildet, zu welchen je 9 bis 15 Jungens gehören können und die bisherigen Standortführer übernehmen dann die Führung der Kameradschaften, als Kameradschaftsführer.

Wir haben wahrscheinlich schon in nächster Zeit Gelegenheit in Feldkirch im Verein mit HJ Führer von Feldkirch politisch weltanschauliche Vorträge zu hören und ich hoffe, dass jeder bestrebt sein wird, daran teilzunehmen, wenn es ihm irgend möglich ist. Weiter haben wir Gelegenheit im Laufe des Sommers und des Herbstes im Reiche an HJ Zelt-Lager teil zu nehmen, welche jedesmal 14 Tage bis 3 Wochen dauern.

Gleich nach der Auflösung der Standorte bekommt jedes Mitglied einen Mitgliedsausweis mit dem Abzeichen "Volksdeutsche Jugend", welches erst noch entworfen werden muss.

Jeder Mitgliedsausweisinhaber ist verpflichtet monatlich 30 Rp. als Mitgliedsbeitrag abzugeben, welches Geld zur Deckung der Ausgaben unbedingt notwendig ist. An Propagandamaterial und Hitlerjugendzeitschriften und Zeitungen wird es in nächster Zeit glaublich nicht mehr fehlen.

Mit der Zeit werden auch Uniformen angeschafft, welche wahrscheinlich sehr viel ähnliches mit der HJ Uniform haben werden.

 

 

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[1] LI LA RF 184/369/012-013. Das Dokument wurde bei einer Hausdurchsuchung am 1.12.1938 bei Egon Marxer beschlagnahmt (LI LA J 007/S 072/064/Fasz. 2/015, 058).
[2] Zu den geplanten Aktivitäten der Volksdeutschen Jugend vgl. auch LI LA J 007/S 071/323 (a), handschriftliche Notiz, o.D.