Flugblatt der Regierung, gez. Regierungschef Josef Hoop [1]
10.10.1943
An sämtliche Wohnungsinhaber!
Die Entwicklung im Luftkriege dürfte jedermann den Ernst der Lage gezeigt haben. Es muss jedoch leider immer noch die Erfahrung gemacht werden, dass den Verdunkelungsvorschriften äusserst mangelhaft nachgelebt wird.
Wir sehen uns deshalb veranlasst, jeden Wohnungsinhaber ein letztes Mal aufmerksam zu machen, dass von jetzt ab jedwede Übertretung der Verdunkelungsvorschriften erstmalig mit Geldbusse von 10 bis 100 Fr. bestraft wird. In Wiederholungsfällen behält sich die Regierung vor, schärfere Strafmassnahmen zu ergreifen (Entzug von Konzessionen für Betriebe, die die Verdunkelungsvorschriften übertreten, Arreststrafe, Entzug von elektrischem Strom und ähnl.).
Wir bedauern, zu solchen Massnahmen greifen zu müssen, sie sind jedoch im Interesse der Sicherheit ihres eigenen als auch des Lebens anderer geboten. [2]
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[1] LI LA RF 220/187b/i.
[2] Vgl. das Schreiben der Regierung an die Ortsvorstehungen vom 27. November 1943 betreffend die Kontrolle der Verdunkelungsvorschriften (LI LA RF 220/187b/h).