Die Regierung ordnet Kontrollen der Verdunkelungsvorschriften durch die Gemeindevorstehungen an


Schreiben der Regierung an die Ortsvorstehungen, gez. Regierungschef Josef Hoop [1]

27.11.1943

An alle Ortsvorstehungen!

Wir haben seinerzeit ein Flugblatt [2] in alle Haushaltungen gegeben, mit welchem Bestrafung für Übertretungen von Verdunkelungsvorschriften angedroht wurde. Eine Zeit lang hat sich die Bevölkerung gewissenhaft an die Vorschriften gehalten. In jüngster Zeit aber mussten wir feststellen, dass wieder eine laxere Auffassung platzgegriffen hat. Wir ersuchen deshalb die Gemeindevorstehungen, nächste Woche wiederum eine Kontrolle durchführen zu lassen und alle Verdunkelungssünder der Regierung zur Anzeige zu bringen.

Um ein allfälliges Beschwerdeverfahren nicht zu komplizieren, ersuchen wir Sie, die Kontrollmannschaften dahin zu instruieren, dass sie jene Personen, welche nicht verdunkelt haben, persönlich auf die fehlende Verdunkelung aufmerksam machen, damit sie nicht nachher die Übertretung abstreiten können. Die Liste der Fehlbaren ersuchen wir Sie uns zwecks Bestrafung zuzusenden.

Mit vorzüglicher Hochachtung 

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[1] LI LA RF 220/187b (h).
[2] Flugblatt der Regierung an sämtliche Wohnungsinhaber vom 10.10.1943 (LI LA RF 220/187b (i).