Ferdinand Bachenheimer ersucht die Regierung um eine Zwischenaufenthaltsgenehmigung für seine jüdische Schwiegermutter Bertha Adler


Schreiben von Ferdinand Bachenheimer an die Regierung [1]

19.1.1939, Vaduz

Ich erlaube mir, an die hohe Regierung das ergebenste Ansuchen zu stellen, meiner Schwiegermutter, Frau Bertha Adler geb. Adler, die Bewilligung zum Zwischenaufenthalt in meinem Haushalte bis zu ihrer Abreise nach Amerika erteilen zu wollen. Die bezüglichen Ausreiseverhandlungen sind bereits im Gange.

Meine Schwiegermutter ist am 28. August 1871 geboren, steht also im 68. Lebensjahre. Sie wohnt gegenwärtig in Kassel. Infolge der Ariergesetzgebung ist meine Schwiegermutter gezwungen, das Deutsche Reich zu verlassen und in ihrem Greisenalter noch einen neuen Wohnsitz ausserhalb Europas zu suchen. Als Zwischenaufenthalt bis zur endgültigen Regelung der Auswanderung möchte meine Frau [Martha] nun ihrem alten Mütterchen unser Haus offen halten, um ihrer Kindespflicht zu genügen. Im übrigen erhält meine Schwiegermutter, was sie zu ihrem Aufenthalt benötigt, von ihrer Cousine aus Baltimore.

Ich betone ausdrücklich, dass es sich nur um einen Durchgangsaufenthalt handelt und bitte nochmals um gütige Zustimmung zu meinem Ansuchen. [2]

Mit der Versicherung meiner vorzüglichen Hochachtung

______________

[1] LI LA RF 185/416/001.
[2] Das Ansuchen wurde von der Regierung mit Schreiben vom 1. Februar 1939 abgewiesen (LI LA RF 185/416/002). Weitere Ansuchen in dieser Angelegenheit erfolgten am 7. und 17. November 1939 durch Martha Bachenheimer (LI LA RF 185/416/003 und LI LA RF 185/416/004); diese wurden ebenfalls abgewiesen.