Das "Liechtensteiner Volksblatt" berichtet über Massnahmen gegen Juden im besetzten Frankreich


Bericht im "Liechtensteiner Volksblatt" über eine Bekanntmachung des höheren SS- und Polizeiführers Carl Oberg im Bereich des Militärbefehlshabers in Frankreich Carl Heinrich von Stülpnagel [1]

18.7.1942

Was den Juden im besetzten Frankreich verboten ist

Paris, 15. Juli (Havas-OFI). Die deutschen Behörden erliessen folgende Bekanntmachung:

"Auf Grund von § 1 der Verordnung Nr. 9 vom 9. Juli 1942 über Massnahmen gegenüber den Juden wird den Juden verboten, die im folgenden aufgezählten öffentlichen Unternehmungen zu besuchen und an folgenden Veranstaltungen teilzunehmen.

1. Restaurants und Ausschankstellen aller Art; 2. Cafés, Teestuben, Bars; 3. Theater; 4. Kinos; 5. Konzerte; 6. Variétés und andere Vergnügungsstätten; 7. Benützung öffentlicher Telephonkabinen; 8. Märkte und Mustermessen; 9. Schwimm- und Strandbäder; 10. Museen; 11. Bibliotheken; 12. öffentliche Ausstellungen; 13. Burgen, Schlösser und andere historische Stätten; 14. sportliche Veranstaltungen (Teilnehmer oder Zuschauer); 15. Rennplätze und Wettlokale; 16. Campingstätten.

gez. Der höhere SS- und Polizeiführer im Bereich des Militärbefehlshabers in Frankreich"

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[1] L.Vo., Nr. 82, 18.7.1942, S. 3.