Der Landtag behandelt die Gesetzentwürfe betreffend die Abänderung des Landtagswahlmodus in erster Lesung


Protokoll der öffentlichen Landtagssitzung, gez. Landtagspräsident Anton Frommelt [1]

17.2.1932

1. Verhandlungsgegenstand

Schaffung eines Gesetzes über die Abänderung der Verfassung des Fürstentums Liechtenstein vom 5. Oktober 1921 [2]

Der von der Regierung vorgelegte Entwurf dieser Gesetzesabänderung sowie der Gesetzesentwurf über die Abänderung des Gesetzes vom 31. August 1922 betr. die Ausübung der politischen Volksrechte in Landesangelegenheiten [3] wird verlesen.

Rat [Josef] Ospeltregt eine stilistische Korrektur in dem Sinn an, dass das erste betreffend durch „über" ersetzt wird, weil gleich darnach wieder dasselbe Wort vorkomme. Ferner wünscht er, dass in Art. 5 die Frist zur Ablehnung der Wahl von 3 Tagen auf zwei Tage herabgemindert werde und begründet diese Verkürzung.

Fritz Walser unterstützt den Vorredner, weist aber daraufhin, dass erst morgen bei der zweiten Lesung über diese Abänderung Beschluss gefasst werde.

Um 6 Uhr Schluss der Sitzung.

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[1] LI LA LTP 1932/041. Zur Zeichnung des Landtagsprotokolls durch Anton Frommelt siehe LI LA LTP 1932/047.
[2]  Siehe das Gesetz vom 21. Februar 1932 betreffend die Abänderung der Verfassung des Fürstentums Liechtenstein vom 5. Oktober 1921, LGBl. 1932 Nr. 8.
[3]  Siehe das Gesetz vom 21. Februar 1932 über die Abänderung des Gesetzes vom 31. August 1922 (L.G.Bl. Nr. 28) betreffend die Ausübung der politischen Volksrechte in Landesangelegenheiten, LGBl. 1932 Nr. 9.