Protokoll der öffentlichen Landtagssitzung, gez. Landtagspräsident Anton Frommelt [1]
18.2.1932
2. Punkt der Tagesordnung
Bekanntgabe des Ergebnisses der Volksabstimmung über die Aufnahme neuer Grundsätze in das Landtagswahlsystem
Reg.Chef [Josef Hoop] gibt das Ergebnis bekannt und weist darauf hin, dass eine Verschiebung in dem Sinn erfolgt sei, dass auch Triesen die Vorlage angenommen habe. Zwei Stimmzettel, die zusammengefaltet waren, sind scheinbar als giltig gezählt worden, während sie nach dem Gesetze ungiltig sind. So hat sich die Zahl der 128 "Nein" auf 126 reduziert und die "Ja" sind mit 127 konstant geblieben.
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[1] LI LA LTP 1932/043. Der Landtag hatte am 20. Jänner 1932 einstimmig beschlossen, die Abänderung des Landtagswahlmodus (Art. 46 der Verfassung) einer Volksabstimmung zu unterbreiten (LI LA LTP 1932/034a). Im ersten Wahlgang sollten sollte jede Gemeinde mit mehr als 300 Einwohnern einen Abgeordneten wählen. Im zweiten Wahlgang sollten die restlichen fünf Abgeordneten von den Stimmberechtigten des ganzen Landes gewählt werden, wobei vier Abgeordnete aus dem Oberland und ein Abgeordneter aus dem Unterland kommen mussten. Die Vorlage wurde vom Volk am 14. Februar 1932 mit 1202 Ja- zu 986 Nein-Stimmen gutgeheissen.