Regierungschef Josef Hoop erläutert dem Landtag den Entwurf für ein Ermächtigungsgesetz


Protokoll der nichtöffentlichen Landtagssitzung, gez. Georg Frick, Wilhelm Näscher und Anton Frommelt[1]

29.5.1933

1. Ermächtigungsgesetz

Regierungschef [Josef Hoop] erläutert der Gründe, die für die Schaffung eines solchen Gesetzes [2] sprechen. Auf Grund dieses Gesetzes können die nötigen Verordnungen erlassen werden. Hie und da ist es notwendig, rasch einzugreifen. Vor allem richte sich diese Massnahme gegen die Presse, die den nötigen Anstand nicht mehr wahre und Entstellungen, Verdächtigungen und Lügen verbreite. [3]

Die Abgeordneten mit Ausnahme [Basil] Vogt sind alle der Auffassung, dass dieses Ermächtigungsgesetz ein Zeiterfordernis sei und sie sind für dessen Annahme in öffentlichen Landtag.

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[1] LI LA LTP 1933/067a. 
[2] Siehe das Gesetz vom 30. Mai 1933 betreffend dîe Erteilung besonderer Vollmachten an die Regierung, LGBl. 1933 Nr. 8.
[3] Damit war die steigende Agitation insbesondere der "Arbeiter-Zeitung" und der "Liechtensteiner Nachrichten" angesprochen.