Schreiben von Rechtsanwalt Alois Vogt an die Regierung [1]
24.1.1937, Vaduz
In Bestätigung meines soeben geführten Telefongespräches, das ich in Angelegenheit Carl Freiherr von Vogelsang mit Herrn Regierungschef Dr. [Josef] Hoop führte, teile ich Ihnen mit, dass Herr [Carl] v. Vogelsang das Land verlässt nach Zurücklegung der Redaktion des Liechtensteiner Vaterlandes.
Herr Reg.Chef Dr. Hoop hat mir mitgeteilt, dass gegen Herrn v. Vogelsang von verschiedenen Leuten gefährliche Drohungen ausgestossen worden seien und er (Herr Reg.Chef Dr. Hoop) nicht mehr in der Lage sei, die Garantie für die persönliche Sicherheit des Herrn v. Vogelsang zu übernehmen.
In Konsequenz dieser Erklärung, dass die liechtensteinische Staatsgewalt sich ausser Stande sieht, das Leben liechtensteinischer Bürger zu schützen, hat es Herr v. Vogelsang in meinem Einverständnis vorgezogen, ein Land aufzusuchen, dessen Rechtsinstitutionen in der Lage sind, nicht nur das Leben der eigenen Bürger, sondern auch das Leben der Ausländer zu schützen.
Ich wiederhole mein Ersuchen an den Herrn Reg. Chef, zur Kenntnis zu nehmen, dass Herr v. Vogelsang seine Angelegenheit als rein persönliche betrachtet und als rein persönliche auch selbst verfechten will, ferner dass Herr v. Vogelsang mich als Rechtsanwalt vorläufig mit Generalvollmacht mit der Wahrung seiner Interessen betraut hat.
Hochachtungsvoll
______________
[1] LI LA RF 169/170/002/006. Regierungschef Josef Hoop vermerkte, dass ihm das Schreiben am 25. Jänner 1937 um 9 Uhr 15 von Alois Vogt, der gemeinsam mit Alois Ritter bei ihm vorsprach, übergeben wurde. In diesem Zusammenhang ersuchten Vogt und Ritter um die Ausfolgung jener beschlagnahmten Papiere, die mit der Spitzelaffäre nichts zu tun hätten.