Schreiben der Eidgenössischen Fremdenpolizei, gez. (...) (Unterschrift unlesbar), an Regierungschef Josef Hoop[1]
3.2.1938
Herr Regierungschef,
Wir haben Ihnen am 10. Dezember 1937 mitgeteilt, [2] dass wir Adler Wilhelm Benjamin, geb. 3. September 1877, deutscher Reichsangehöriger, Kaufmann, mit Ehefrau Minna, geb. Seemann, geb. 20. März 1884, eine Ausreisefrist auf 18. Dezember 1937 angesetzt und die Einreisesperre bis 1. Januar 1941 verfügt haben. Dem gegen die Verfügung eingereichten Rekurs ist am 22. Dezember 1937 durch das eidgenössische Justiz und Polizeidepartement die aufschiebende Wirkung verweigert worden. Während der Prüfung des Rekurses haben wir nun vernommen, dass Adler und Frau der Ausreiseverfügung Folge leisteten und sich nach St. Louis, Frankreich, begaben. Nach einigen Tagen haben sie dieses aber wieder verlassen, sind trotz Einreisesperre durch die Schweiz gereist und sollen sich trotz der Gültigkeit der Sperre für Liechtenstein vergnügt in Schaan aufhalten.
Wir gestatten uns, Sie nun zu ersuchen, sofort feststellen zu lassen, wieso dem Ehepaar Adler der Aufenthalt bewilligt wurde. [3]
Genehmigen Sie, Herr Regierungschef, die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.
Eidgenössische Fremdenpolizei
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[1] LI LA RF 178/154/001/001. Aktenzeichen: 783804 E/MN. Das Schreiben wurde von Regierungschef Josef Hoop am 5.2.1938 an das Sicherheitskorps weitergeleitet "zur sofortigen Erhebung und Äusserung". Bei der Polizei langte es am 7.2.1938 unter der E.Nr. 174 ein. Am 11.2.1938 teilte die Polizei mit, dass sich das Ehepaar Adler in Schaan aufgehalten habe und "nun über Aufforderung am 8.d.M. Liechtenstein verlassen" habe.
[2] Nicht aufgefunden.
[3] Die Regierung kam der Aufforderung nach und liess Wilhelm und Minna Adler ausweisen (LI LA RF 178/154/001/002).