Die Regierung lehnt den Antrag von Rosa Creazzo-Lampl um eine Aufenthaltsbewilligung für die jüdische Familie ihrer Schwester ab


Schreiben der Regierung an Rosa Creazzo-Lampl in Bologna, gez. Regierungschef Josef Hoop[1]

12.7.1938

In Beantwortung Ihres an Seine Durchlaucht den Herrn Prinzregenten [Franz Josef] gerichteten Schreibens vom 24. Juli d. J. [2] beehre ich mich mitzuteilen, dass die fürstliche Regierung keine Bewilligungen zum Aufenthalte in Liechtenstein mehr erteilt. Die Massnahme ist in der drohenden Überfremdung begründet. Eine Empfehlung an Seine Majestät den König von Belgien ist ebenfalls zwecklos, da die Erteilung von Aufenthalts- bezw. Niederlassungsbewilligungen nicht in den Wirkungskreis des belgischen Königs fällt.

Ich bedauere, Ihnen keinen besseren Bescheid geben zu können und zeichne mit vorzüglicher Hochachtung

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[1] LI LA RF 181/371/004. Kürzel: N/S.
[2] Siehe LI LA RF 181/371/001