Regierungskanzlist Anton Seger wird wegen unbefugter Ausstellung eines liechtensteinischen Reisepasses an einen Ausländer von der Regierung gebüsst


Schreiben der Regierung an Anton Seger, gez. Regierungschef Josef Hoop[1]

14.8.1941

Durch eine amtliche Untersuchung ist festgestellt worden, dass Sie in pflichtwidriger Weise und mit Benützung eines falschen Namens einem Ausländer einen liechtensteinischen Reisepass ausstellten. [2] Trotz dieses schweren Dienstvergehens hat die fürstliche Regierung diesmal beschlossen, von der Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens abzusehen und Sie im Verwaltungswege zu büssen. Als Busse wurde Ihre Rückversetzung ins Provisorium und eine monatliche Gehaltskürzung von Fr. 50.- für die Dauer eines halben Jahres beschlossen. Dazu hat das Regierungskollegium allerdings die Androhung Ihrer Entlassung im Falle irgendwelcher Inkorrektheit beigefügt.

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[1] LI LA RF 202/420/006. Das Schreiben ging zur Kenntnis an die Landeskasse. Dem Schreiben ist eine Duplikatsquittung der Landeskasse vom 13.7.1944 über 300 Franken beigeheftet, wonach die Busse mit Guthaben von Anton Seger für 1938 bis 1944 einbezahlte Pensionsbeiträge verrechnet wurde.
[2] Siehe hiezu das Protokoll der gerichtlichen Einvernahme Segers vom 6.9.1940 (LI LA J007/S073/226 (a)).