Der Landtag debattiert über die Tätigkeit und das Gehalt des liechtensteinischen Legationsrates Emil Beck in Bern


Protokoll der Konferenzsitzung des Landtages, gez. Anton Frommelt[1]

25.11.1930

Zu Pkt. 1) Gehaltserhöhung Legationsrat Dr. [Emil] Beck

Reg.Chef: Dr. Hoop referiert in der Angelegenheit.

Fr. [Franz Xaver] Hoop: Dr. Beck soll es machen wie ein anderer und soll ein schriftliches Gesuch einreichen, sonst könnte man eventuell in Zeitungen oder sonst sagen, es sei nicht so oder so gewesen.

Präsident [Anton Frommelt]: In der Fin. [Finanz] Kommission war man der Ansicht, dass eigentlich Dr. Beck nicht mehr vorzusprechen brauchte, aber nachdem er heute schon einmal in Vaduz ist, so wird man ihn hören müssen.

Reg.Chef [Josef Hoop]: Wenn Dr. Beck da ist, geht es nicht, dass man ihn nicht anhört, es wäre das ein Akt der Unhöflichkeit.

Präsident: Wegen der Unhöflichkeit allein machen wir uns schon kein Gewissen. Wenn der Landtag dagegen ist und er die Litanei nicht hören will, soll er sie unten singen.

Franz Hoop: Ich stelle den Antrag, Dr. Beck soll seine Sache stellen wie andere Leute, dass es die Leute auch lesen können.

Präsident: Er könnte nachher die Sache doch schriftlich machen, diese Verpflichtung könnte man ihm auferlegen.

Frz. Hoop: Wir sind zu einem Abbau der Gesandtschaft bereit.

Reg.Chef: Der Fürst [Franz I.] will es nicht haben. Die tschechische Enteignung ist immer noch im Fluss. Herr Legationsrat Dr. Beck hat gehörig in die Sache hineingesehen. Bevor es abgeschlossen ist, wird nichts zu machen sein.

Präsident: Wir müssen die Möglichkeit schaffen, dass die Gesandtschaft abgebaut wird, heute würde ich nicht mehr sehr fürchten. Das könnte noch lange gehen mit diesen Sachen und geht auch noch sehr lange, da müssen wir noch ein paarmal 20'000 Fr. zahlen.

Büchel Peter: Anhören müssen wir Dr. Beck doch, nachher kann man Beschluss fassen.

[Emil] Batliner: In welchem Jahre hat man die Wiener Gesandtschaft abgebaut?

Es wird sodann die bezügliche Auskunft gegeben.

Dr. Emil Beck tritt zur Sitzung.

Reg.Chef: Wir haben auf der Tagesordnung auch das Gesuch um Gehaltserhöhung von H. Legationsrat Dr. Beck. Er ist persönlich da, um gewisse Ausführungen zum mündlich gestellten Gesuch zu machen, damit alle Mitglieder vom Landtage unterrichtet sind über seine Tätigkeit, kurzum es handelt sich um eine Begründung der Gehaltserhöhung.

Dr. Emil Beck: Herr Präsident! Meine Herren! Ich weiss nicht, auf was ich meine Ausführungen speziell soll beziehen, ich bin vor einigen Wochen im Lande gewesen, um verschiedene Fragen zu besprechen. Die Geschäftsprüfungskommission hat mir verschiedene Fragen vorgelegt. Ich weiss nicht, wünschen Sie Auskunft über meine Tätigkeit oder andere Fragen? Ich bemerke, dass ich seit 11 Jahren auf dem Posten in Bern bin und keine Gehaltserhöhung gehabt habe. Ich habe den Posten damals übernommen, in der Meinung, die Gesandtschaft mehr im Nebenamt besorgen zu können. Nun hat es sich gezeigt, dass die Geschäfte mich mehr in Anspruch nehmen, als ich gemeint habe. Andererseits ist die Besoldung nicht vorwärts gegangen, sondern stabil geblieben. Ich habe heute in Bern einen Gehalt wie etwa ein Polizeiwachtmeister dort. Dabei hat ein solcher nicht annähernd solche Verpflichtungen zur Repräsentation wie ich. Er hat auch nicht annähernd die Bildung wie ich. Ich habe den Posten übernommen trotz der Aussichten, die ich damals hatte, zum Teil jetzt noch habe, zum Teil verpasst habe. Man darf nicht vergessen, dass die Verhältnisse in Bern andere sind als in Liechtenstein. Die Teuerung ist beträchtlich grösser, es müssen darum auch die Besoldungsverhältnisse andere sein als hier. Mit der Besoldung, die man im Lande hat, könnte man in Bern nie auskommen. Dort haben die einfachsten Leute eine Besoldung, wie sie vielleicht der Herr Regierungschef hat. Ich hätte verschiedentlich Gelegenheit gehabt, in die Bundesverwaltung einzutreten. Hätte ich das gemacht, so hätte ich eine wesentlich höhere Besoldung als jetzt. Hätte einen zuverlässigen gesicherten Posten mit Pensionsberechtigung. Andere Freunde von mir sind übergegangen in die Advokatur, in Banken, Versicherungen u.s.w. Jetzt bin ich einer von jenen, die am schlechtesten gestellt sind von allen zusammen. Ich zahle jährlich um 2000 Fr. Steuer herum. Man kann sich da ausrechnen, was von der ganzen Besoldung noch bleibt. Andererseits habe ich die Überzeugung, dass die Gesandtschaft dem Lande ganz beträchtliche Dienste leistet und dass sie heute so notwendig ist als je. Die Herren von der Geschäftsprüfungskommission werden in der Lage sein, etwas davon zu sagen. Ich möchte nur kursorisch das eine oder andere herausgreifen. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass eine Reihe von wichtigen Fragen gerade in diesem Jahre behandelt worden sind und die alle restlos mit Erfolg behandelt wurden, Fragen, die für das Land von einer solchen Bedeutung sind, dass die Kosten der Gesandtschaft eigentlich gar nicht in Betracht fallen. Ich erwähne nur die Frage der Zollpauschalerhöhung. Im Frühling wurde die Frage aufgerollt, d.h. schon im Herbste vergangenen Jahres. Ich habe damals um etwas Material ersucht. Das Material wurde gesammelt. Ich habe dann eine Eingabe gemacht, bei 3 Bundesräten vorgesprochen, sie haben mir alle mit grosser Überzeugung gesagt, von einer Pauschalerhöhung werde nicht mehr die Rede sein. In dem Momente, wo die Zölle zurückgegangen seien, sei nicht der Moment gegeben, mit einem Gesuch um Erhöhung eines Zollpauschales zu kommen. Das hat mir Bundespräsident [Heinrich] Häberlin gesagt und auch Bundesrat [Robert] Haab, wenn ich mich recht erinnere. Auch mit der Oberzolldirektion habe ich verhandelt. Der Oberzolldirektor [Arnold Gassmann], der in diesem Punkte entscheidend ist, hat mir rundweg gesagt: "Herr Doktor meinen Standpunkt kennen Sie, alle Sympathien für das Land, wir sind Ihnen immer entgegengekommen in allen Punkten. Wir haben oft Liechtensteiner besser behandelt als die Schweizer, in diesem Punkte kann ich es nicht verantworten." Es war ein ganz ablehnender Standpunkt auf der ganzen Linie. Ich habe dann nicht nachgegeben, habe dann weiterverhandelt. Man hat gesagt, dass manches nicht mit der nötigen Beschleunigung gehe. Ich habe immer gesagt, es habe keinen Zweck, die Sache derart zu forcieren, die Hauptsache sei doch, dass man zu einem positiven Resultat komme. Ich habe meine vertraulichen Informationen (alles unter der Bedingung, dass ich es keinem Menschen sage), dass nämlich sicher 50,000 Fr Erhöhung gewährt wird. Ich habe es bei diesem nicht bewenden lassen, ich habe weitergearbeitet und mich weiterbemüht, die Summe nach Möglichkeit weiter zu erhöhen und ich glaube, dass ich im Laufe vom Monat Dezember zu einem positiven Ergebnis kommen werde. Man hat die Befürchtung schon ausgesprochen, dass in dem Fall, als das Ganze nicht forciert werde, der Betrag für 1930 verloren gehe. Die Zusicherung habe ich aber auch bereits, dass die Zollpauschalerhöhung rückwirkend sein würde auf 1.1.1930, sodass es keinen Nachteil hätte, ob wir das positive Ergebnis am 1. Juli erfahren hätten, oder am 1. Dezember oder am 15. oder 31. Dezember. Diese Überzeugung habe ich vollkommen, dass bei einer starken Forcierung eine Ablehnung sicher gewesen wäre. Ich habe meine persönlichen Verbindungen ausgenützt, mit der vollen Überzeugung, dass meine persönlichen Beziehungen wesentliche Dienste leisten können. Das ist eine Frage. Mit dieser in Verbindung ist eine zweite Frage, die für das Land ebenso wichtig, vielleicht noch wichtiger ist und das ist die Frage der Stempelsteuer. Ich habe die Stempelsteuer von Anfang an als eine der wichtigsten Fragen behandelt. Professor [Julius] Landmann hat mir damals gesagt, Null von Null gehe auf. Ich habe dann mein ganzes Augenmerk darauf hingerichtet, die Stempelsteuerangelegenheit zu verselbständigen.

Es ging dann eine Pressekampagne los und es wurde gesagt, Liechtenstein wolle ein Steuerparadies machen. Dadurch sei die ganze Einnahme der Stempelsteuerverwaltung, die damals 20 Millionen im Jahre ausmachte, gefährdet. Da hat sich die Steuerverwaltung dahinter gemacht und die Bedingung gestellt, dass die Stempelgesetzgebung mitübernommen werde. In der Folge habe ich dafür zu sorgen gehabt, dass die bezügliche Gesetzgebung in loyaler Weise gehandhabt wird, was, soviel ich konstatieren konnte, auch der Fall gewesen ist. Wir haben dann ein selbständiges Personen- und Gesellschaftsrecht eingeführt. Wir haben beim Abschlusse vom Zollvertrage müssen das Versprechen abgeben, dasjenige zu tun, um eine Umgehung der schweizerischen Kouponsteuergesetzgebung zu verhindern. Das Personen- und Gesellschaftsrecht hat dann einen Haufen Gesellschaften gebracht. Ich sagte, ich glaube, dass wir Schwierigkeiten kriegen werden, dass das mit den Vereinbarungen mit der Schweiz nicht gut übereinstimme, haben aber die Tendenz gehabt, die Sache hinauszuziehen. Schliesslich ist die positive Forderung gekommen, das Gesellschaftsrecht dem schweizerischen anzupassen oder in anderer Weise die Garantie zu geben, dass eine Umgehung von der Gesetzgebung nicht in Frage komme. Wir haben dann zum Gegenstoss ausgeholt und gesagt, wir wären bereit in dem Punkt entgegenzukommen, wenn man uns die Verselbständigung gewähre. [Paul] Amstutz ist uns entgegengekommen. Aufgabe der Steuerverwaltung wäre dann gewesen, einen Entwurf zu schaffen. Der Entwurf ist nicht gekommen. Ich habe dann schliesslich selber den Entwurf gemacht. Den Entwurf habe ich vorgelegt. Die Steuerverwaltung aber hat gefunden, das Ganze sei nicht genügend, sie hätten nicht genügend Garantie, auf der anderen Seite wurde gesagt, es würde das eine noch grössere Einschränkung unserer Souverainität begründen, sie könnten auf das nicht eingehen. Was ich hörte, ist die schweizerische Steuerverwaltung der Ansicht, dass eine gewisse Einschränkung vom Personen- und Gesellschaftsrecht platzgreifen müsse. Diese Frage wird in Zusammenhang gebracht mit dem Zollpauschale. Wie es ausgeht, kann ich heute noch nicht sagen. Es ist das eine Frage von ausserordentlicher Tragweite, an welcher das Land das grösste Interesse hätte. Ich habe vom ersten Tage an das richtige Ziel erkannt. Ich habe mit gutem Erfolge geschafft auf dem Gebiete. Es ist mir gelungen die Sache zu verselbständigen, die liechtensteinische Steuerverwaltung hat können selbständiger auftreten als irgend eine kantonale Steuerbehörde in dieser Sache konnte. Durch mich hat das Land in den letzten Jahren grosse Gelder profitiert. In Zukunft aber ist die Gesandtschaft auch von der grössten Bedeutung.

Eine andere Frage ist die Frage der liechtensteinischen Arbeiter in der Schweiz, der Aufenthalt und die Niederlassung. Ich habe in dem Punkte von der Schweiz die Zusicherung bekommen, dass man die Liechtensteiner bevorzuge und dass man diese in erster Linie berücksichtige, sobald Ausländer in Frage kommen. Ich bin zu einer Vereinbarung gelangt, worin es heisst, dass ein Liechtensteiner in der Schweiz nur dann zurückgewiesen werde, wenn besondere Verhältnisse das rechtfertigen. Ich habe versucht, noch weiter zu gehen. Man hat mir materiell zugesagt, formell hiess es, dürften sie es nicht tun, um nicht die Gesetzgebung zu gefährden. Es ist mir vielfach gelungen eine Wegweisung, die in Kraft war, rückgängig zu machen. Es ist mir mit Ausnahme weniger Fälle gelungen, eine Aufenthaltsbewilligung zu erwirken, sogar Bussen, die schon bezahlt waren, noch zurückzuerhalten. Ein Fall ist mir nicht gelungen, an den ich mich erinnere u. zw. der Fall Friedrich Gassner. Mir wurde aber gesagt, dass sich um den gleichen Posten noch 230 Schweizer beworben hätten. Der Fall Buchs [2] ist noch nicht ganz erledigt. Auf die bezügliche Klage unsererseits sind gewisse Gegenstösse gekommen, es heisst, man habe den Liechtensteinern grosse Vorzüge eingeräumt, sie seien undankbar, sie reklamierten immer, halten sich nicht an die gesetzlichen Vorschriften, melden sich nicht an und nicht ab, zahlen die Steuern im Herbste nicht, wenn sie wegziehen, es seien solche mit Vorstrafen dabei u.s.w. Es wird die Arbeiterfrage auch in Zukunft zu vielen Erörterungen Anlass geben. Wir stehen in einer Zeit grosser Krise. Es ist zu befürchten, dass im Frühling die Arbeitsgelegenheit beträchtlich geringer ist. Es wird notwendig sein, dass man beizeiten vorsorge. Ich habe die nötigen Eingaben an den Bundesrat bereits gemacht für eine grundsätzliche Regelung. Ich habe Fälle, die zu Klagen Anlass gegeben haben, eingereicht. Ich hoffe, dass es mir gelingen wird, dass die Liechtensteiner ihre volle Beschäftigung finden in der Schweiz. Es ist das, wie gesagt, eine Frage von ausserordentlicher Wichtigkeit. Dann ist die Patentgesetzgebung. Die Sache bezüglich Mass und Gewicht. Als eine Frage von Bedeutung erwähne ich noch den Rückzug der Silbermünzen. Die Schweiz hat uns die Silbermünzen, die vielleicht 150'000 wert sind, um 250'000 Fr abgekauft. Der Generaldirektor von der Nationalbank hat bei der bezüglichen Sitzung, die wir hielten, und bei der 8-9 Personen dabei waren, erklärt, der Gewinn, der dabei für unser Land herausschaue, sei ein glattes Geschenk seitens der Schweiz. In dieser Weise ist die Schweiz uns in noch verschiedenen Punkten entgegengekommen, wobei meine guten Beziehungen zur Schweiz, meine gute Kenntnis der schweizerischen Verhältnisse, der schweizerischen Rechtsverhältnisse, der Verwaltungs- und Personenverhältnisse mir sehr zustatten kamen. Das hat manches zur Sache beigetragen, was manche andere unter gleichen Verhältnissen nicht hätten erreichen können. Es ist mir mehr als einmal gesagt worden, dass man das mehr oder weniger mit Rücksicht auf die guten Beziehungen mache.

Ebenso bot das Kasino und die Kursaalspiele anfänglich die grössten Schwierigkeiten. Heute sind wir soweit, dass der Bundesrat erklärt hat, derselbe sei vollständig einverstanden und er habe keinerlei Bedenken. Das gleiche ist der Fall mit der Lotterie im Adler [3] drinnen. Die Lotterie war früher im Kanton Uri gewesen oder wollte dorthin. Nun sagt der Kanton Uri, uns verbietet man eine solche Lotterie und den Liechtensteinern gestattet man sie, obwohl sie im gleichen Zollverbande sind und die gleichen wirtschaftlichen Vorteile geniessen wie andere Kantone. Es wurde dann seitens der Schweiz erklärt, dass ein Entgegenkommen in der Frage der Zollpauschalerhöhung abhängig gemacht werden solle davon, dass wir die Bestimmungen mit der Schweiz besser respektieren. Die Lotterie hat nämlich in der Schweiz Deckadressen gehabt. Es wurde gesagt, sie gebrauche schweizerische Namen. All das hat Schwierigkeiten gegeben, heute sind wir soweit, dass der Bundesrat nichts dagegen einzuwenden hat. Das sind so einzelne Punkte. Ich könnte Ihnen noch einen ganzen Haufen andere erwähnen. Ich möchte aber vorderhand es bei dem bewenden lassen.

Zusammenfassend möchte ich noch erwähnen. In der Schweiz hat ein Beamter, der mit mir studiert hat, ganz andere Entlöhnung. Ich muss überall bedeutend mehr auslegen, als ein anderer auslegen muss. Der Aufwand ist ganz beträchtlich grösser. Wenn Sie einen Vergleich ziehen wollen zwischen meiner Besoldung und jeder der anderen Gesandtschaften, so will ich nur die schweizerischen Verhältnisse herbeiziehen. Die Schweiz zahlt nämlich die diplomatischen Corps am schlechtesten. Ein schweizerischer Geschäftsträger bezieht einen Gehalt von 40'000 bis 120'000 Fr., [der] Bundespräsident hat jedoch nur 35'000 Fr. Überdies haben die Gesandtschaften alle möglichen Zulagen. Heute ist man auch in der Schweiz so weit, dass man gefunden hat, die Besoldungsverhältnisse bei den Gesandtschaften seien ungenügend. Es wurde bereits der Beschluss gefasst, dass von den fixen Besoldungen abgegangen werde und die Besoldungen jeweils im Budgetwege festgesetzt werden. Damit hat der Bundesrat die Möglichkeit, die Verhältnisse besser zu berücksichtigen und in der Besoldung höher zu gehen. Vergleichen Sie damit meine Belohnung von 10'000 Fr. Sie sagen, ein Schweizerischer Gesandter hat mehr Arbeit und mehr Verantwortung. Ich muss dazu erklären, dass meine Beschäftigung mindestens so gross ist als dies vom Durchschnitt der Schweizer Gesandtschaften zutrifft. Es gibt eine Reihe von Geschäftsträgern und Gesandtschaften, die lange nicht so viel zu tun haben als ich. Meine Tätigkeit ist auch von positivem Erfolg begleitet gewesen. Es waren wenige Fragen, die nicht zu einem Erfolg geführt haben. Es sind allerdings Fragen, die oft lange auf sich warten lassen, wie z.B. die Patentfrage. Aber man kann halt die Sache nicht erzwingen. Das wichtigste ist schliesslich, wenn man zum Ziele kommt. So gibt es wenige Fälle, wo ich das Ziel schliesslich nicht erreicht habe. Ich wäre Ihnen unter diesen Umständen dankbar, wenn Sie in dieser Sache Verständnis finden würden. Wenn Sie weitere Ausführungen von mir wünschen, bin ich gerne hiezu bereit.

Zum Schluss darf ich das Eine erwähnen. Man hat vielleicht hie und da den Verdacht gehabt, dass ich mehr nach einer Partei hin tendiere. Ich habe je und je gesagt, ich bin kein Angehöriger einer Partei, habe auch keine Lust dazu, einer Partei beizutreten. Ich darf sagen, dass ich der Regierung vollständig korrekt und treu gedient habe. Ich habe unter der jetzigen Regierung das Interesse vom Lande ebenso gut vertreten wie bei irgend einer anderen Regierung.

Es wäre für mich ein leichtes Spiel gewesen zu sagen, eine Erhöhung des Pauschales ist nicht möglich, 3 Bundesräte haben mir das gesagt, also ist die Frage erledigt. Heute ist der Erfolg da. 50'000 Fr pro Jahr ist bereits zugesichert und vielleicht besteht die Möglichkeit, dass die Summe mehr oder weniger noch höher geschraubt wird. Es ist das wohl ein Beweis, dass ich alle Fragen so behandelt habe, wie es dem Lande zum Besten war. Es wurde schon manchmal an mich die Frage gestellt, welche Parteiverhältnisse in Liechtensteien seien und welcher Partei ich angehöre. Ich sagte, dass ich nur dem Interesse dem Lande diene und ihm so diene, wie es am besten sei.

Reg.Chef: Der Herr Gesandte Dr. Beck hat über seine Tätigkeit Verschiedenes mitgeteilt. Seitens der Regierung kann ich das voll und ganz bestätigen. Die Gesandtschaft hat die Aufträge, die sie von der Regierung bekommen hat, in der Regel zur Befriedigung durchgeführt. Es ist zwar richtig, dass manches etwas lange geht, Unfallversicherung, Patentgesetzgebung, Zollpauschale-Erhöhung geht auch sehr lange, aber ist doch richtig, letzten Endes ist es besser, wenn man einmal was bekommt, als eine Abweisung. Im Jahre 1926 war die Gehaltsfrage auf der Tagesordnung der Landtagssitzung gestanden. [4] Es wurde eine Erhöhung von Fr 2000.- in Aussicht genommen und auch beschlossen. Da sagt der Herr Legationsrat, dass er persönlich nicht in den Besitz dieser 2000 Fr gekommen sei.

Es erfolgt sodann eine längere Aussprache wegen der 2000 Fr Erhöhung vom Jahre 1926. Schliesslich ist man mehrheitlich der Ansicht, dass de facto diese Erhöhung H. Legationsrat Dr. Beck zugekommen sei, mit Ausnahme von Reg.Chef. Hoop.

Dr. Beck: Auf mein Gesuch um Gehaltserhöhung ist dann das damals beschlossen worden. Die Meinung war damals offenkundig, dass das zu meiner Besserstellung sollte verwendet werden.

Reg.Chef: Die Meinung habe ich auch.

Präsident: Wir sind immer der gleichen Ansicht gewesen, nämlich, was die Arbeit anbetrifft, kann man unsere Gesandtschaft schon mit den anderen vergleichen. Aber bezüglich der Repräsentationen kann man unsere Gesandtschaft nicht mit den anderen vergleichen. Wir stellen uns mehr als kleine Gemeindeverwaltung vor, es sind nicht Verhältnisse wie bei anderen Staaten.

Dr. Beck: Eine Gesandtschaft hat verschiedene Repräsentationspflichten. Man muss da und dort dabei sein. Ein einziger Abend, an dem ich dabei sein muss, kostet mir einen schönen Bruchteil meines Gehaltes. Ich darf nicht wie ein Stallknecht herumlaufen in Bern. Die Leute verkehren sonst mit mir nicht. Diese Leute betrachten einen einfachen Mann nicht als einen normalen Mann. Wenn ich nicht in den besten Kleidern komme, verkehren die Leute nicht mit mir. Bei gewissen Gelegenheiten darf ich nicht mit Tram oder zu Fuss kommen, es schickt sich nicht. Es geht nicht. Gewisse Anforderungen die an mich gestellt werden, muss ich erfüllen, ich darf dem Bundesrat nicht zumuten, dass er mit Leuten verkehrt, die nicht einen gewissen Lebensstand einnehmen können. Wenn ich ins Theater gehe, wo ich sonst 2.50 Fr bezahle, darf ich das nicht, ich muss 10 Fr bezahlen. Wenn ich in ein Konzert gehe, ist es dasselbe, ich muss 5 Fr bezahlen, weil ich nicht überall verkehren darf, sonst ist mein Einfluss dahin. Es sind dies Belastungen, die mich persönlich treffen und zwar jeden Tag. Ich darf auch nicht in ein Restaurant gehen, wo ich vielleicht zu 2.50 Fr esse. Ich muss ins Theater, ich muss ins Konzert gehen, damit ich mit den Leuten zusammenkomme. Es gibt Einladungen, denen ich folgen muss und wo immer Geld drauf geht. Ich muss mit den Leuten im Kontakt bleiben, damit sie mich kennen und ich etwas machen kann. Es wird an Aufwand nur das Minimum dessen gemacht, was notwendig ist, um wirksam auftreten zu können.

Reg.Chef: Das diplomatische Corps ist eine Gruppe, die in jeder Stadt drin etwas Geschlossenes ist.

Ferd. [Ferdinand] Risch: Die Begründung einerseits verstehe ich, andererseits wird der Herr Dr. Beck wieder wissen, wieviel in unserem Lande herumgeredet wird. Wir wollen offen sein miteinander. Man sagt, es gehe alles so langsam voran in Bern. Es frägt sich, ob es nicht möglich wäre, überhaupt die Gesandtschaft abzubauen. Unsere Regierung sollte wie die Regierungen der Kantone St. Gallen und Graubünden direkt mit Bern verkehren. Von vieler Arbeit davon wissen lange nicht alle. Es müsste das in einem schriftlichen Gesuche, nicht nur mündlich das bekanntgegeben werden, sodass man das der Öffentlichkeit übergeben könnte. Dass dem Regierungschef an der Erhaltung der Gesandtschaft sehr viel gelegen ist, verstehe ich, er würde viel Arbeit bekommen, die er bisher nicht zu machen hat brauchen.

Chef: Wenn wir uns auf die Stelle eines Kantons heruntersetzen wollen, liess sich das nicht abstreiten, aber ich glaube, dass das nicht in unserem Vorteile läge. Wir wollen doch eine ganze Menge Vorzüge vor anderen Kantonen haben. Wenn wir behandelt werden wollen, wie irgend eine Kantonsregierung, so werden wir doch manche Einbusse erleiden.

Präsident: Aber die Vorteile, die wir jetzt de facto haben, sind dann schliesslich doch erkaufte Vorteile.

Präsident: führt sodann aus, dass es nicht richtig sei, dass die Schweiz uns mit den 110'000 Fr aus dem Rückzug der Silbermünzen ein Geschenk habe. Ein Geschenk könne das nicht genannt werden.

Reg.Chef: Es ist nicht richtig, dass wir nicht doch dann und wann eine Extra-Begünstigung bekommen haben. Trotzdem wir gewisse Gesetze übernommen haben mit dem Zollvertrage, haben wir oft Ausnahmen zu unseren Gunsten erhalten.

Dr. Beck: Herrn Vorsteher Risch möchte ich in erster Linie die Frage betreffs Langsamkeit des Geschäftsganges beantworten. Es ist richtig, dass einzelne Sachen lange dauern, sehr lange. Aber der Herr Regierungschef wird bestätigen können, dass ich Regierungssachen prompt beantworte und wenn es länger geht, ist eben die Schwierigkeit darin gelegen, dass ich nicht weiterkomme. Beim Zollpauschale ist es rein unmöglich gewesen, früher zum Ziele zu kommen. Das gleiche ist der Fall in der Patentgesetzgebung. Ich bin überzeugt, dass ich die Patentgesetzgebung durchsetzen werde, wie wir es wünschen.

Ich habe mit dem Direktor Dutzendemal gesprochen, ich habe ihn verschiedentlich daran erinnert. Heute steht die Sache so, dass ich nicht stören kann.

Ebenso verhält es sich mit den anderen Sachen mit den Ohrmarken [5] u.s.w. Ich beschleunige die Sache so gut ich kann, in der Regel ist mir ein positives Resultat lieber als eine glatte Absage, die ich oft dann erhalte, wenn ich sofortige Antwort wünsche, wie es mir in einem Falle gesagt wurde, als ich auf Antwort drängte, worauf man mir sagte, wenn Sie ein Resultat haben wollen, haben Sie es, es ist negativ. Darauf habe ich dann gesagt, so sei die Sache nicht zu verstehen und ich erklärte dem betreffenden Herrn, er solle nur ruhig weiterverhandeln.

Es ist auch nicht zu vergessen, dass die Herren in Bern nicht nur zu unserer Verfügung stehen, es sind auch 30 andere Staaten in Bern vertreten. Ich habe seinerzeit einen schriftlichen Bericht niedergelegt. Es ist auch heute wieder der Wunsch geäussert worden, ich möchte einen bezüglichen Bericht machen. Ich werde das selbstverständlich tun, aber ich glaube nicht, dass man den Bericht in der Öffentlichkeit dann verbreiten kann. Es ist das eine sehr peinliche Sache. Meine Gewährsleute, die mir entgegenkommen, kommen nur dadurch in Verlegenheit. (Dr. Beck verweist sodann auf einen konkreten Fall in der Angelegenheit bezüglich Rückzug der Silbermünzen, bei welcher Gelegenheit ihm sein Gewährsmann erklärte, er solle dies nirgends sagen, sonst könne er nichts mehr tun für ihn),

Dr. Beck: Der Herr Präsident hat gesagt, der Bund komme den Kantonen auch entgegen. Ich darf ruhig sagen, dass er uns schon weiter entgegengekommen ist als anderen. Wir haben Darlehen erhalten zu 4 und 4 1/2 %. Ich habe damals erklärt, dass dieser Zinssatz nicht bekanntgegeben werden soll, weil die Begehrlichkeiten in der Schweiz dann wachsen würden. Im gleichen Zeitpunkt als wir ein Darlehen bekamen, ist vom Kanton Tessin ein Gesuch vorgelegen um einige Millionen Vorschuss, es wurde dabei 5%ige Verzinsung offeriert. Tessin hat diese Gelder heute noch nicht, wir aber haben das Geld. Ebenso hat Tessin heute noch einen verlangten Zuschuss von Fr 60'000 zu seinen Verwaltungskosten, obwohl der Kanton Tessin in der Schweiz die grössten Sympathien besitzt. Es ist richtig, dass die Schweizer Kaufleute sind, dass sie rechnen und das Geld nicht unnützerweise ausgeben, aber gerade ist das ein Argument mehr dafür, dass man die Sache aus der Nähe, im Detail verfolgen muss. Ich kenne jede einzelne Person der Verwaltung in Bern. Ich treffe sie jeden Tag im Tram auf der Strasse. Ich kenne das schweizerische Recht so gut wie die meisten Beamten. Ich könnte dutzende von Fällen anführen, dass ich das schweizerische Recht besser kenne als die meisten Beamten in Bern. Das wird kein hiesiger Beamter von sich behaupten können. Ich glaube, gerade die Tatsache, dass wir kein Kanton sind, dass gerade diese Tatsache betont werden muss. Ich für meinen Fall bin überzeugt, dass ohne intensive Vertretung der Interessen in Bern die Leistungen viel geringer sein würden.

Dr. Beck tritt ab.

Präsident: Ist sonst noch etwas, was die Herren wünschen zu wissen.

Präsident: Ich habe kein Interesse, die Herren vorweg zu beeinflussen. Die Finanzkommission hat die Sache ablehnend an den Landtag empfohlen. Die Stellung der Finanzkommission ist eindeutig und unzweifelhaft. Es ist damit nicht gesagt, dass dadurch ein Beschluss des Landtages soll präjudiziert werden.

Batliner: Im Jahre 1921, als die Wiener Gesandtschaft abgebaut wurde, habe ich mit der früheren Regierung Gelegenheit gehabt zu reden. Ich sagte, ich würde das nicht machen. Man sagte mir, es sei Wunsch des Landtages und des Fürsten. Dann sagte ich, wenn nichts mehr zu ändern sei an der Sache, sei ich einverstanden. Dann solle aber auch die Gesandtschaft in Bern abgebaut werden. Selbstverständlich, sagte dann der Regierungschef, sobald wir den Zollanschluss haben, wird auch die Gesandtschaft in Bern abgebaut. Im Jahre 1924 kam dann der Zollanschluss. Die Gesandtschaft hat damals dem Lande gute Dienste gemacht. Heute haben wir 1930 und in der Sache ist gar nichts geschehen. Die alte Regierung hatte es schon für selbstverständlich gehalten, die Gesandtschaft abzubauen, sobald der Zollanschluss da sei. Meine Ansicht ist heute wie damals: Ich bin immer für Abbau und bin auch im öffentlichen Landtag für einen Abbau. Ich muss der heutigen Regierung auch ein bisschen an den Schuh treten. Die ganze Regierung soll mehr verkehren in Bern an der höchsten Stelle. Es wäre dann vielleicht viel ganz anders in unserem Lande. Man würde mehr erreichen, wenn die Regierung selbst konferieren und verhandeln würde. Ich bin für Abbau und nicht für Gehaltserhöhung. Es ist aber nicht Sache vom Landtag ein direkter Abbau, es ist Sache vom Fürsten. Darum sollte die Regierung Fühlung nehmen mit dem Fürsten und die Gesandtschaft abbauen. - Bern liegt ja so nahe, in 2-3 Stunden ist man in Bern. Unsere Regierung darf sich überall sehen und hören lassen. Man soll mit dem Landesfürsten Fühlung nehmen und, wenn es möglich ist, die Gesandtschaft abbauen, aber von einer Gehaltsaufbesserung ist nicht die Rede.

[Johann] Schädler: Hier möchte ich den Abg. Batliner voll und ganz unterstützen. Seitdem die Gesandtschaft in Wien aufgelassen wurde, hat man immer im Volk draussen gesagt, man solle auch die Gesandtschaft in Bern auflösen.

Präsident: Der Ausspruch von irgend einem Einzelnen ist hier nicht massgebend, massgebend sind die Verhältnisse, wie sie liegen. Es wird betont, dass sich die Geschäfte auch in direktem Wege erledigen lassen, ohne beträchtliche Verzögerung der Geschäfte. Ich bin der Ansicht, dass ohne Gesandtschaft eine Erledigung der Geschäfte mit gleichem Erfolge stattfindet. Es ist zweifellos ein Vorteil, wenn man die Leute kennt. Aber diese persönlichen Beziehungen werden in Bern nicht so hoch eingeschätzt. Ich habe im Sommer einmal Gelegenheit gehabt, direkt mit einem Herrn aus Bern diesbezüglich zu reden. Ich glaube, dass selbst ohne diese persönlichen Beziehungen die Möglichkeit bestünde, das zu erreichen, was zu erreichen ist. Was ich fürchte, würde höchstens die Gegenarbeit sein.

Reg.Chef: Mein Standpunkt ist der: Entweder muss man die Gesandtschaft abbauen oder man darf ihr nicht vor den Kopf stossen.

Fr. [Fritz] Walser: Dagegen schaffen kann er nur, solange er auf dem Posten ist, nachher nicht mehr. Ich habe den Eindruck, dass die Gesandtschaft unmöglich die ganze Arbeitskraft von einem Mann in Anspruch nehmen kann. Es ist dies gar nicht möglich. Er (Dr. Beck) selbst sagte, er habe zuerst gedacht, die Gesandtschaft im Nebenamte zu führen.

Reg.Chef: Als Jurist ist Dr. Beck sehr angesehen. Er gibt auch einen Kommentar heraus zu einem schweizerischen Gesetze. Das will etwas heissen. Man geht in einer solchen Sache doch nicht zum ersten besten Advokat. Dr. Beck ist ein Schüler von Huber und wäre wahrscheinlich auch sein Nachfolger geworden.

Fr. Walser: Aber wenn man die Gesandtschaft an und für sich abbauen wollte, aber den Mann in Diensten behalten wollte, sagen wir in Vaduz bei der Regierung, da wäre doch eine Arbeitskraft, speziell ein Jurist, ganz notwendig und könnte man brauchen, oder auch als Beirat oder als Abteilung für Auswärtiges, oder benenne man das, wie man wolle, aber ich will da nicht einmal eine Anregung besprechen, nur den Gedanken.

Reg.Chef: Ich bin der Ansicht, wenn der Abbau möglich ist eines Tages, wird man schauen, wie man [eine] andere Lösung findet, aber solange die Gesandtschaft nicht aufgelöst werden kann aus diesen oder jenen Gründen, bin ich schon der Meinung, dass seine Argumentation zum grossen Teile stichhältig ist. Nachdem ein Landtagsbeschluss vom Jahre 1926 da ist, wäre ich der Meinung, diese 2000 Fr Dr. Beck nachzuzahlen.

Präsident: Meine feste Überzeugung ist, dass de facto diese 18'000 Fr erfolgt sind aus dem Beschluss vom Jahre 1926. In Wirklichkeit aber stellt sich das gleich, er stellt einfach seine Rechnung dementsprechend.

[Franz Josef] Marxer: Ich würde zuerst mit dem Fürsten noch reden.

Präsident: verliest das bezügliche Protokoll vom Jahre 1927 (von Gehaltserhöhung Dr. Beck handelnd).

P. Büchel: Wir haben keinen definitiven Beschluss gefasst in der Regierung zur Gehaltserhöhung. Wenn man die Gesandtschaft will bestehen lassen, so kann Dr. Beck das Mehr schon brauchen, da glaube ich ihm jedes Wort. Solange man die Gesandtschaft bestehen lassen will, soll man ihm entgegenkommen.

Präsident: Ist das nicht eine Lotterwirtschaft, wenn man jeden warm halten muss, damit er seine Pflicht tut.

P. Büchel: Die Gesandtschaft ist nicht zu verwechseln mit dem Wirkungskreis z.B. eines Beamten. Hier ist der Wirkungskreis ein kleiner. Wenn der Gesandte uns nur 2-3 Gesellschaften verschafft, oder die Zuführung solcher Gesellschaften verhindert, ist das mehrfache dessen kaputt, was wir Dr. Beck geben sollten.

Präsident: Das könnte der Steuerkassier auch sagen.

P. Büchel: Der Gesandte hat in dieser Hinsicht keine Pflicht. Beim Steuerkassier ist dies etwas anderes. Wenn der Fürst die Möglichkeit schafft, die Gesandtschaft abzubauen, stimme ich sofort dafür, als einer der ersten hebe ich auf. Politisch wäre es vielleicht nicht klug, wenn man ihm nicht entgegenkäme.

Präsident: Der Fürst hat, wenn er Dr. Beck braucht, Gelegenheit ihn sonst warm zu halten. Ist es deswegen notwendig, dass er Gesandter des Landes in Bern sei? Um dem Fürstenhaus sein Interesse zu wahren?

Fr. Walser: Ich habe nur das eine Bedenken, dass Dr. Beck sein früheres Wissen missbrauchen könnte, das wäre natürlich ein grosser Vertrauensbruch, im übrigen ist beim Fürst in der Sache der Enteignung nichts zu machen.

P. Büchel: Der Fürst gibt die 20'000 Fr nur unter dem Titel.

Reg.Chef. So sind sie beschafft worden.

Reg.Chef: Ich würde im Interesse des guten Einvernehmens, solange Dr. Beck die Geschäfte des Landes führt, entgegenkommen.

Präsident: Der seinerzeitige Beschluss auf Gehaltserhöhung Dr. Beck ist durchgeführt worden, daran würde ich nicht herumdoktern. Es wurde kein Unterschied gemacht zwischen Gehalt und Spesen.

Es kommt sodann zur Abstimmung:

Wer ist dafür, dass heute schon Beschluss gefasst wird zum Budget:

Ergebnis niemand. Wer ist für eine Besprechung bei der Budgetierung:

Ergebnis: alle dafür.

Abg. B. [Bernhard] Risch frägt, wie die Verhandlungen in der Ohrmarkengeschichte stehen.

Es wird ihm sodann die bezügliche Auskunft gegeben.

Reg.Chef: Ich würde mich grundsätzlich für eine Erhöhung des Gehaltes aussprechen, weil andere Beamte letztes Jahr auch mehr bekommen haben. 10 000 Fr hat Dr. Beck Gehalt, 2000 Fr muss er Steuern zahlen.

Fr. Walser: Mehr als einen halben Tag in der Woche ist Dr. Beck nicht in Anspruch genommen.

Reg.Chef: Mindestens den halben Tag im Tag. Ich kenne die Sache soweit, ich halte es für wünschenswert, ausserordentlich wünschenswert, dass man das gewährt. Ein Gesandter kann in Bern schon etwas machen. Als er in einer Sache anfänglich vorsprach im Bundeshaus, sagten die Herren, es gibt nichts, wenn er wollte, könnte er uns nur schreiben andern Tages, es gibt nichts und fertig wäre die Sache.

F. Risch: Für das, sind wir der Meinung, sei er schon bezahlt.

Präsident: In dem Momente, wo man Quertreibereien zu befürchten hat von einem Beamten des Landes, in dem Momente ist Schluss mit ihm.

F. Risch: Wir wollen noch abwarten, wie manche Sachen sich herauskehren.

Reg.Chef: Ich würde die Sache bedauern. Der Landtag selber würde das eines Tages sehr bedauern.

F. Walser: Ich begreife die Argumente der Regierung. Aber im Volksblatt wird immer auf Abbau der Gesandtschaft geschrieben, jetzt kommts Gegenteil.

P. Büchel: Wenn die Zollpauschalerhöhung überraschend ausfallen würde, könnte man da etwas machen.

Reg.Chef: Ich würde nochmals beantragen, den im Jahre 1926 dem Sinne nach erhöhten Gehalt ins Budget einzusetzen.

Präsident: Der steht schon dort.

Batliner. Von selber geht Dr. Beck nicht, wenn man ihm mehr Gehalt gibt, geht er gar nicht.

Reg.Chef: Aber es macht halt doch etwas aus. Heute geht Dr. Beck zum Inspektor, morgen zum Direktor. Es ist das zweifellos etwas anderes, als wenn man nur ein schriftliches Gesuch macht. Die Regierung kann nicht immer von Tür zu Tür gehen und systematisch arbeiten, im Kleinen.

Batliner: Warum hat man eine Gesandtschaft? Theoretisch könnten alle Staaten brieflich und telegraphisch miteinander verkehren. Warum kostet eine Deutsche Gesandtschaft ein paar tausend Mark. Unsere Interessen in der Schweiz sind wesentlich grösser als anderswo.

Präsident: Es liesse sich das andere auch vertreten.

Reg.Chef: Dr. Beck hat schon Beschäftigung.

Präsident: Ich stehe heute auf dem Standpunkte, dass der Fürst einen anderen Weg haben wird, seine Interessen zu wahren. Ich bin heute nicht überzeugt, dass das nicht möglich ist, dass man das nicht könnte auseinanderhalten.

Reg.Chef: Der Fürst wünscht, dass zugewartet wird.

Fr. Walser: Bis zu den Budgetberatungen sollten wir uns klar sein.

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[1] LI LA LTP 1930/218.
[2] Unsichere Lesung des Protokolls.
[3] Die Mutualclub-Lotterie.
[4] Siehe den Landtagsbeschluss in der Kommissionssitzung vom 17.12.1926 im Rahmen der Beratungen über das Finanzgesetz für 1927, durch den 18'000 Fr. für die Gesandtschaft in Bern genehmigt wurden (LI LA LTP 1926/147, 162).
[5] Zum liechtensteinischen Gesuch um die Anerkennung der Ohrmarken liechtensteinischer Viehzuchtgenossenschaften durch die Schweiz siehe Ziff. 13 des Tätigkeitsberichtes von Geschäftsträger Emil Beck in Bern für das Jahr 1931 (LI LA RF 130/202/001). Siehe ferner Ziff. 7 der Note der Regierung an das Eidgenössische Politische Departement vom 14. Juli 1940 (LI LA RF 180/103/028).