Handschriftliches Schreiben von Fürst Franz Josef II. an Regierungschef Josef Hoop [1]
15.12.1944, Vaduz
Sehr geehrter, lieber Herr Regierungschef!
Bitte dem Landtage folgendes auszurichten. Aus schwerwiegenden Gründen, die ich Ihnen und den 2 anderen Herren der Regierung heute im Laufe unserer Besprechung mitteilte, kann ich leider dem Wunsche des Landtages, "die eingeleiteten Schritte in Bern rückgängig zu machen" [2], nicht entsprechen.
Mir wurde weiters gemeldet und zwar zu meinem grossen Erstaunen und Befremden, dass beim Landtage die Meinung besteht, dass die Gesandschaft zum Schaden des Landes von Aussenstehenden, die sich eventuell als diplomatische Mitarbeiter (Mitglieder der Gesandschaft) attachieren lassen möchten, beeinflusst werden könnte. Ich glaube wohl, dass ich und die Regierung in unserem Zusammenwirken solche Einflüsse werden verhindern können und dass wir, ich und meine Regierung, die richtigen Leute werden als diplomatische Mitarbeiter auswählen können, wenn das notwendig sein sollte. Bitte berichten Sie diese meine Ausführungen sinngetreu dem Landtage.
Mit besten Grüssen
N.B.: Sie könnten, obzwar ich das, glaube ich, schon neulich dem Landtage sagte, dem Landtage noch einmal in meinem Namen erklären, dass [Friedrich von] Wurmbrand[-Stuppach] nicht Mitarbeiter (Mitglied) der Gesandschaft wird. [3]
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[1] LI LA RF 227/228/024.
[2] Der Landtag beschloss in seiner Sitzung vom 14.12.1944 (LI LA LTP 1944/054), den Fürsten durch eine Delegation, bestehend aus Landtagspräsident Anton Frommelt, Regierungschef Josef Hoop und Regierungschefstellvertreter Alois Vogt, zu bitten, "die in Bern eingeleiteten Schritte rückgängig zu machen". Zur Vorsprache dieser Delegation vgl. LI LA RF 227/228/022.
[3] Gerüchte, dass liechtensteinische Neubürger wie Graf Friedrich von Wurmbrand-Stuppach oder Maurice Arnold de Forest eine Stelle bei der Gesandtschaft in Bern erhalten würden, beunruhigten nicht nur den Landtag, sondern kursierten auch in der Öffentlichkeit, vgl. z.B. L.Va., Nr. 104, 27.12.1944, S. 2 ("Doch wieder eine Gesandtschaft in Bern"). Die Regierung sah sich gezwungen, den Gerüchten mit einem "Mitgeteilt" entgegenzutreten (LI LA RF 227/322/008; L.Va., Nr. 9, 31.1.1945, S. 3; L.Vo. Nr. 13, 1.2.1945, S. 2). Vgl. dazu auch das Schreiben von Graf Wurmbrand-Stuppach an die Regierung vom 10.3.1945 (LI LA RF 227/288/044) sowie die Korrespondenz in LI HALV, Karton 630, Akt Errichtung der liechtensteinischen Gesandtschaft Bern 1944.