Die Gesandtschaft in Bern informiert Regierungschef Alexander Frick über Unterredungen bezüglich der deutschen Vermögenswerte in Liechtenstein


Note (vertraulich) der liechtensteinischen Gesandtschaft in Bern, gez. Prinz Heinrich, an Regierungschef Alexander Frick [1]

30.1.1946

Die Gesandtschaft beehrt sich in der Beilage den Durchschlag der Note zu übersenden, welche der Geschäftsträger auftragsgemäss dem Chef des Eidgen. Pol. Departement Bundesrat [Max] Petitpierre am 21.1.46 überreichte. [2]

Der Geschäftsträger war von Grafen v. Bendern [Maurice Arnold de Forest] begleitet, dem der englische Gesandte Minister [Clifford John] Norton am 25. u. 28. November 45 u. am 5. Dez. gleichen Jahres die Ansichten der englischen Regierung in Angelegenheit der deutschen Guthaben mitteilte. Graf v. Bendern hatte dann auf Grund dieser Mitteilungen einen Entwurf der Note verfasst, welche die wesentlichen Punkte der Unterredung mit Minister Norton enthielt.

Bundesrat Petitpierre nahm die Note mit sichtlicher Befriedigung auf und bat den Geschäftsträger, der Fürstlichen Regierung den Dank des Bundesrates für diesen Schritt zu übermitteln. Der Herr Bundesrat stellte in Aussicht, dass er den Inhalt dieser Note den Vertretern der alliierten Mächte bekannt geben wolle.

Im Laufe des Gespräches erwähnte der Geschäftsträger, dass sich die bisherigen Abmachungen zwischen der Schweiz und Liechtenstein nur auf die Sperre bezw. Erfassung der deutschen Guthaben bezögen und sich die Fürstliche Regierung den Entscheid über eine eventuelle Auslieferung derselben vorbehalten müsse.

Der Geschäftsträger ersuchte den Herrn Bundesrat, die fürstliche Regierung über den Verlauf der bevorstehenden Verhandlungen von Zeit zu Zeit unterrichten zu wollen, damit die-selbe sich nicht unvorbereitet plötzlich vor wichtige Entscheidungen gestellt sehe. Der Bundesrat stellte dies in Aussicht.

Am 23. Jänner suchte der Geschäftsträger die Gesandten Englands und Amerikas [3] auf, welche er von dem Inhalt der Noten und über die Art und Weise wie die Sperre bezw. Registrierung der deutschen Guthaben in Liechtenstein vor sich gehe, informierte, und hinterliess je eine Abschrift der Note.

Die Gesandten zeigten sich über diese Aufmerksamkeit erfreut und stimmten diesem Schritte Liechtensteins bei der Eidgenossenschaft zu. Beide waren der Ansicht, dass sich die Stellung Liechtensteins auf Grund dieses Schrittes geklärt habe.

Minister Norton sagte, dass er diesen Schritt der Fürstlichen Regierung nach London berichten werde, bezw. London von dem Inhalt der Note in Kenntnis setzten werde, welches diesen Schritt begrüssen dürfte, welcher geeignet sei, das Misstrauen, das London gegenüber der früheren Regierung gehegt habe, zu zerstreuen.

Die Gesandtschaft ergreift gerne den Anlass, um Herrn Regierungschef erneut ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

 

 

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[1] LI LA V 143/253 (b). Aktenzeichen: 190/46.
[2] Vgl. LI LA V 143/253 (a).
[3] Wohl Harrison Leland.