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Thema "Kongregationen"
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Kirche und Religion
Datum
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09.03.1914
Regierungssekretär Josef Ospelt erstattet der fürstlichen Hofkanzlei Bericht über die Ordensniederlassungen in Liechtenstein
LI LA RE 1914/0711
14.04.1920
Der Balzner Pfarrer Peter Schmid schlägt der Regierung vor, das Institut Gutenberg, welches von der Kongregration der Schwestern der Christlichen Liebe aufgegeben wird, einer anderen Kongregation zum Zwecke der Erziehung der weiblichen Jugend zu überlassen
LI LA RE 1920/1749 ad 1062
17.06.1920
Regierungssekretär Josef Ospelt ersucht die Gemeinden um einen jährlichen Beitrag für eine Waisenanstalt, welche die Schwestern vom Kostbaren Blut auf Gutenberg einzurichten gedenken
LI LA RE 1920/2757 ad 1062
02.08.1920
Die Schwestern vom Kostbaren Blut in Rankweil ersuchen die liechtensteinische Regierung um die Bewilligung zur Niederlassung auf Gutenberg in Balzers zwecks Führung einer Haushaltungsschule und eines Waisenhauses
LI LA RE 1920/3448 ad 1062
11.09.1920
Die Regierung erteilt den Schwestern vom Kostbaren Blut die Niederlassungsbewilligung für Gutenberg zwecks Führung einer Haushaltungsschule und allfälliger Errichtung eines Waisenhauses
LI LA RE 1920/4100 ad 1062
11.08.1924
Die Schwestern vom Kostbaren Blute im Institut Gutenberg, welches im Auftrag des Fürsten an die Gemeinde Balzers verkauft werden soll, beharren auf der Gründung eines Landeswaisenhauses und schlagen ausserdem die Errichtung eines Armenhauses vor
LI LA RE 1924/2434
20.08.1924
Die fürstliche Kabinettskanzlei beauftragt die fürstliche Domänenverwaltung, den Kaufvertrag mit der Gemeinde Balzers betreffend das fürstliche Anwesen in Gutenberg, welches seit 1920 an die Schwestern vom Kostbaren Blut verpachtet ist und gegen einen zwölffach höheren Pachtzins auch weiterhin an diese verpachtet werden soll, abzuschliessen
LI LA RE 1924/3971 ad 2434
06.09.1924
Nach Einschätzung von Regierungschef Gustav Schädler "hintertreiben" die Schwestern vom Kostbaren Blut den Verkauf von Gutenberg seitens der fürstlichen Domänenverwaltung an die Gemeinde Balzers
LI LA RE 1924/3971 ad 2434
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