Andlern [Andler] Franz Friedrich von, seit 1696 Freiherr, Jurist

Jurist, * 1617 oder 1631/32 in Tübingen, † 18. oder 19.10.1703 in Wien. Entstammte einem schwäbisches Adelsgeschlecht. Sohn von Friedrich Franz Willibald von Andlern und Marie von Langen aus Westfalen. Nach Abschluß der Studien trat er zum Katholizismus über. 1656 Professor der Pandekten (Überlieferung des römischen Rechts) an der Universität in Würzburg. 1661 Reichshofrat nach Wien. 1671 Erhebung in den Reichsritter- und 1696 in den Reichsfreiherrenstand, 1701 Ernennung zum Geheimen Rat. Verfasser mehrer juristischer Werke und Herausgeber einer Sammlung der Reichsgesetze.

Lit.: NDB


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