Nachdem bereits 1907 ein liechtensteinischer Gewerbeverein auf freiwilliger Basis entstanden war, sah die Gewerbeordnung von 1910 die Einführung einer berufsständischen Organisation mit obligatorischer Mitgliedschaft für Gewerbetreibende und Gehilfen vor. Mit der Gewerbeordnung von 1915 wurde die verpflichtende Mitgliedschaft wieder aufgehoben, worauf sich diese wegen fehlendem Interesse wieder auflöste. Ein Nachfolgeorganisation mit ebenfalls obligatorischer Mitgliedschaft gab es erst 1936 (Gewerbegnossenschaft für das Fürstentum Liechtenstein).
Literatur: HLFL, Bd. 1, S. 298.
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