Ordentliche Landtagssitzung vom 25. Februar 1863


Protokoll der Landtagssitzung 11. Februar 1863
Landtagssekretär Fischer Gregor verliest das Protokoll der letzten Landtagssitzung sowie die neuen Einläufe an den Landtag.

Zollvertrag mit Österreich
Der Landtag legt mit 14 Stimmen gegen 1 Stimme die Bedingungen fest, unter welchen der Zollvertrag mit Österreich zu erneuern ist. Ausserdem ermächtigt der Landtag die Regierung, im Falle ungünstiger Resultate, mit der Eidgenossenschaft wegen eines wirtschaftlichen Anschlusses Liechtensteins an die Schweiz in Verhandlungen zu treten. Auf Verlangen des Regierungskommissärs Karl Haus von Hausen erfolgt die Debatte in geheimer Sitzung.

Petition des pensionierten Rentmeisters
Rheinberger Johann Peter Auf Antrag der Petitionskommission erteilt der Landtag die Zustimmung zum Nachlass des von Rheinberger Peter geschuldeten Geldbetrages in der Höhe von 332 fl. Auch der Antrag des Regierunsgkommissärs Karl Haus von Hausen, den übrigen subsidiarisch Zahlungsverpflichteten diese Vergünstigung zu erteilen, wird angenommen.

Wahl der Zehentablösungskommission
Die Kommission hat den Entwurf eines Zehentablösungsgesetzes zu beraten. Es werden gewählt:
- Dr. Schädler Karl, Vaduz
- Gmelch Anton, Balzers
- Kessler Markus, Vaduz
- Kind Franz Josef, Gamprin
- Marxer Johann Georg, Vaduz

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