Regierungschef Josef Ospelt erlangt von Fürst Johann II. die Genehmigung, die Ausführung des Gesetzes über die Schaffung einer Landeswehr aufzuschieben


Maschinenschriftlicher Amtsvermerk, gez. Regierungschef Josef Ospelt [1]

13.7.1921

A.V.

Gelegentlich einer Audienz bei S.D. d. reg. Fürsten [Johann II.] in der abgelaufenen Woche habe ich auf die Schwierigkeiten hingewiesen, die sich derzeit der Ausführung des Gesetzes über die Schaffung einer Landeswehr [2] entgegenstellen, welche Schwierigkeiten sich hauptsächlich aus dem Mangel der nötigen Geldmittel und aus der ziemlich grossen Abneigung in weiteren Kreisen der Bevölkerung gegen die Landeswehr ergeben und habe ich die Ermächtigung erbeten, einstweilen mit der Ausführung dieses Gesetzes zuwarten zu dürfen, wozu S.D. mündlich die Zustimmung zu erteilen geruhten. [3]

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[1] LI LA RE 1921/3147 ad 1466. Der Vermerk wurde von Ospelt am 10.2.1922 vorläufig ad acta gelegt.
[2] LGBl. 1921 Nr. 5.
[3] Das Gesetz gelangte auch in der Folge nicht zur Ausführung. Die Landeswehr wurde nie geschaffen. Der Landtag hob das Gesetz schliesslich am 30.12.1925 auf (LI LA LTP 1925/096; LGBl. 1926 Nr. 10).