Das "Liechtensteiner Volksblatt" verteidigt die Regierungsmassnahme, oppositionellen Beamten politische Zurückhaltung zu empfehlen


Artikel im "Liechtensteiner Volksblatt" [1]

27.2.1934

Freiheit in politischen Dingen und Hetzarbeit

(Einges.) Die Nachrichten vom Samstag lassen sich darüber auf, dass die Regierung den Beamten und Angestellten des Landes empfohlen hat, im politischen Oppositionskampfe sich Zurückhaltung aufzulegen. Sofern sie es an der nötigen Zurückhaltung fehlen lassen sollten, würden sie aufmerksam gemacht werden, dass die Regierung auf eine Zusammenarbeit mit ihnen keinen Wert mehr lege und ihnen anheimstelle, den Staatsdienst freiwillig zu verlassen. Die Regierung begründet diese Massnahme damit, dass sie im Zirkular an die Landesangestellten ausdrücklich Folgendes erwähnt: "Die Regierung erachtete diesen Schritt für ihre Pflicht, da sie die Verantwortung für die Staatsverwaltung zu tragen hat und unter keinen Umständen dulden darf, dass ihr untergeordnete Organe ihre Bemühungen hemmen oder durchkreuzen".

Die breiteste Öffentlichkeit nimmt diesen Akt mit Befriedigung zur Kenntnis.

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[1] L.Vo., Nr. 24, 27.02.1934, S. 2. Es handelt sich um das Presseorgan der "Fortschrittlichen Bürgerpartei".
[2] Siehe die "Liechtensteiner Nachrichten" vom 24. Februar 1934 (L.Na., 1934.02.24).