Nichtöffentliche Landtagssitzung vom 30. Dezember 1937


Gehalt bzw. Pension  des Landestechnikers
Der Landtag ist einverstanden, dem Landestechniker seine frühere Pension zu belassen.

Pensionen der Lehrer
Der Landtag ist einverstanden, neben dem Gehalt von Fr. 400.- auch Fr. 400.- für Wohnung und Holz anzurechnen.

Redaktion der Gehaltsgesetzes
Das Versicherungsverhältnis des Regierungschefs wird besprochen und geregelt.

Festsitzung anlässlich des 75-Jahrjubiläums der Verfassung von 1862
Der Anlass soll gebührend gefeiert werden.

Gehaltsgesetz
Die Gehälter und Pensionen des Landesphysikus und Landestierarztes werden geregelt.

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