Protokoll der Konferenzsitzung vom 18. Mai 1933
Das Protokoll wird verlesen und genehmigt.
Gesetz betr. die Erteilung besonderer Vollmachten an die Regierung (Ermächtigungsgesetz)
Regierungschef Dr. Hoop Josef führt aus, dass sich die Vorlage vor allem gegen die Presse wendet, welche "den nötigen Anstand nicht mehr wahre." Die Abgeordneten mit Ausnahme von Vogt Basil, Balzers, halten das Ermächtigungsgesetz für erforderlich und sprechen sich für die Verabschiedung in öffentlicher Sitzung aus.
Anwendbarkeit der schweizerischen Lotteriegesetzgebung auf das Fürstentum Liechtenstein (Freeman-Lotterie)
Gemäss Note des Eidgenössischen Politischen Departements ist die schweizerische Lotteriegesetzgebung mit 1. Januar 1934 auch in Liechtenstein anwendbar. Der Landtag teilt den Standpunkt der Regierung, wonach die Erstreckung des schweizerischen Lotterierechts auf Liechtenstein verhindert werden soll.
Gesetz über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechts
Regierungschef Dr. Hoop Josef referiert über den Gesetzesentwurf, welcher die Einbürgerung gegenüber den bisherigen Bestimmungen erschwert und insbesondere den Nachweis eines dreijährigen Aufenthaltes im Land vorsieht. Auf Anregung von Landtagspräsident Frommelt Anton beschliesst der Landtag, dass inskünftig jedes Einbürgerungsgesuch dem Landtag vorzulegen ist.
Ausgabe liechtensteinischer Goldmünzen
Regierungschef Dr. Hoop Josef verweist auf die grosse Nachfrage nach Goldmünzen und auf die Gewinnmöglichkeiten für die Sparkasse. Der Landtag befürwortet das Projekt, sofern die Schweiz keine Einwände hat.
Benützung des Landtagssaales für Gerichtsverhandlungen
Der Landtag ist einhellig der Ansicht, dass der Landtagssaal für die bevorstehenden Gerichtsprozesse nicht zur Verfügung gestellt werden soll.
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