Gesetz über die Entschädigung für Dienstleistungen Mündiger und die Anschlusszwangsvollstreckung
Der Entwurf wird einstimmig angenommen.
Gesetz über das Treuunternehmen
Die Vorlage wird in zweiter und dritter Lesung behandelt und ohne die Bestimmungen über die Entschädigung für Dienstleistungen Mündiger angenommen. Die Regierung wird mit der Vornahme der stilistischen Änderungen betraut. Das Gesetz wird dem fakultativen Referendum unterstellt.
Wahl der Gesundheitskommission
Es werden folgende Mitglieder gewählt:
- Ospelt August, Vaduz,
- Risch Theobald, Triesen,
- Vogt Vinzenz, Balzers,
- Schädler Anton, Triesenberg,
- Hilti Josef, Schaan,
- Näscher Franz Josef, Eschen,
- Matt Jakob, Mauren,
- Kind Anton, Gamprin,
- Marxer Albrecht, Ruggell,
- Goop Josef, Schellenberg.
Es werden folgende Stellvertreter gewählt:
- Thöny Alfons, Vaduz,
- Beck Theodor, Triesen,
- Bürzle Wilhelm, Balzers,
- Beck Johann, Triesenberg,
- Walser Josef, Schaan,
- Meier Josef, Eschen,
- Kaiser Johann, Mauren,
- Büchel Felix, Gamprin,
- Heeb Josef, Ruggell,
- Hasler Emil, Schellenberg.
Wahl des Verwaltungsrates der Spar- und Leihkasse für das Fürstentum Liechtenstein
Es werden gewählt:
- Dr. Beck Wilhelm,
- Bargetze Emil,
- Ospelt Hermann,
- Ritter Wilhelm,
- Marxer Franz Josef.
Als Ersatzmitglieder werden gewählt:
- Kaiser Karl,
- Frick Josef.
Wahl der Kontrollstelle der Spar- und Leihkasse für das Fürstentum Liechtenstein
Es wird Quaderer Rupert, Schaan, gewählt.
Darlehensvertrag mit der Schweiz
Der Vertrag wird von Regierungschef Dr. Hoop Josef zur Verlesung gebracht.
Bisherige Ausgaben für die Regulierung der Hochwasserschäden
Regierungschef Dr. Hoop Josef macht einige Ausführungen, worauf das Thema vom Landtag erörtert wird.
______________