Nichtöffentl. Landtagssitzung vom 8. März 1945 im Waldhotel


Erhöhung der Landtagsmandatszahl
Der Landtag beschliesst das Volk zu befragen, ob Artikel 46 der Verfassung dahin abgeändert werden soll, dass die Zahl der Abgeordneten von 15 auf 21 erhöht wird mit der Massgabe, dass davon 13 auf das Oberland und 8 auf das Unterland entfallen. Die Regierung wird beauftragt, eine formulierte Anfrage nach den Bestimmungen der Verfassung und der Gesetze im Sinne dieses Beschlusses an das Volk zu richten.

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