Nichtöffentl. Landtagssitzung vom 11. Januar 1945


Das Protokoll der letzten Sitzung wird genehmigt.

Kinderzulage 1945
Der Landtag ermächtigt die Regierung zu Gewährung von Vorschüssen auf die Kinderhilfe.

Gesetz betreffend die Landesvermessung
Das Gesetz wird in der Abstimmung mit den vorgenommenen Änderungen einstimmig angenommen.

Geschäftsprüfungskommissionsbericht für 1944
Der Bericht wird vom Landtag zur Kenntnis genommen.

Sanitätsgesetz.

Subventionsgesuch der Sennereigenossenschaft Schaan
Der Landtag fasst grundsätzlich den Beschluss, es sollen entsprechend dem letztjährigen Beschluss, Neuanschaffungen von Maschinen und Einrichtungen mit 30% der Anschaffungskosten und 30% der Arbeitslöhne subventioniert werden, wenn sie der Modernisierung und Verbesserung der bestehenden Wirtschaft dienen und maximal Fr. 10'000.- nicht übersteigen. Die Regierung soll von sich aus solche Gesuche so erledigen. Grössere Projekte und Ausnahmefälle sollen vom Landtag separat behandelt werden.

Subventionsgesuch der Gemeinde Schaan für die Wasserpumpwerkanlage
Der Abgeordnete Bühler verweist auf die ungleiche Behandlung in früheren Jahren. Er schlägt 20% der ausgewiesenen Kosten als Subvention vor. Der Antrag wird in der Abstimmung mehrheitlich angenommen.

Balzner Silogenossenschaft, Subvention für Häcksler
Das Gesuch wird über Antrag des Abgeordneten Dr. Vogt bist zu einer grundsätzlichen Regelung zurückgestellt. Die Regierung wird beauftragt, einen konkreten Vorschlag für die Subventionierung landwirtschaftlicher Maschinen einzubringen.

Subventionsgesuch der Gemeinde Ruggell für Brückenerstellung und Wasserableitung
Das Gesuch wird bis zur Vorlage von Kostenvoranschlägen zurückgestellt.

Subventionsgesuch für die Renovation der Mariahilf-Kapelle
Der Landtag beschliesst mehrheitlich in Analogie anderer Fälle eine Subvention von Fr. 5000.-.

Alpgenossenschaft Grosssteg für Rüfeverbauung
Es wird gemäss dem Antrag der Genossenschaft eine Subvention von 50% der Kosten einstimmig bewilligt.

Oehri Friedrich aus Ruggell, Subvention für den Ankauf eines Zuchtebers
Der Landtag beschliesst einstimmig, eine Subvention von 30% der Anschaffungskosten unter der Voraussetzung der einwandfreien Abstammung zu gewähren.

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