Subventionsgesuch der Triesner Güterzusammenlegungsgenossenschaft
Die Behandlung des Gesuches wird verschoben.
Subventionsgesuch der Gemeinde Triesenberg für Strohbinderanschaffung
Die Behandlung des Gesuches wird verschoben.
Subventionsgesuch der Gemeinde Gamprin
Die Behandlung des Gesuches wird verschoben.
Subventionsgesuch der Gemeinde Ruggell an die Kosten der Regulierung des Mühlbaches
Der Landtag bewilligt einstimmig eine 30%ige Subvention an die Arbeitslöhne.
Subventionsgesuch der Sennerei Vaduz an die Neubaukosten
Nachdem die vorhandenen Unterlagen als ungenügend angesehen werden, wird die Beschlussfassung verschoben, wogegen die Regierung eine Subventionierung mit 20% der Löhne vorgeschlagen hatte.
Subventionsgesuch der Balzner Pflanzenschutzgenossenschaft betreffend Spritzensubvention
Der Antrag der Regierung auf Ausschüttung einer20%igen Subvention mit der Auflage der Zuverfügungstellung auch an Dritte, wird einstimmig angenommen.
Geschäftsbericht der Sparkasse für 1942
Nach Kenntnisnahme des Berichtes der Sparkasse und Entgegennahme anschaulicher Aufklärungen des Abgeordneten Bühler genehmigt der Landtag mit Stimmenthaltung der Abgeordneten Bühler und Brunhart Heinrich den Geschäftsbericht und stimmt der vorgeschlagenen Verteilung des Reingewinnes zu.
Subventionsgesuch der Gemeinde Balzers betreffend die Anlage eines Fahrweges
Der Landtag bewilligt über Antrag der Regierung einer Subvention von 30% der Arbeitslöhne.
Gesetzesabänderung betreffend Bekämpfung der Rindertuberkulose
Der betreffende Artikel 1 des Gesetzes vom 12.1.1940 LGBl. Nr. 3 Absatz 1 wird wie folgt geändert: "Die Subvention beträgt 50% des tatsächlichen Schadens unter Berücksichtigung von vorweg 25% Selbstbehalt des Tierbesitzers und nach Abzug eventuellen Verwertungserlöses unter Zugrundelegung der von den liechtensteinischen Viehversicherungsvereinen festgelegten Höchstschätzungen." Die Abstimmung erfolgt einstimmig.
Fläscher Riet, Subventionierung
Nach Kenntnisnahme der nötigen Aufklärungen durch Dr. Vogt bewilligt der Landtag einstimmig eine 30%ige Subventionierung der Gesamtkosten an die Melioration des Fläscher Rietes.
Kinderbeihilfe
Nach reger Diskussion beschliesst der Landtag einstimmig als Grundlage bei der Ausschüttung von Kinderhilfen: für eine alleinstehende Person Fr. 1600.-, für ein Ehepaar ohne Kinder Fr. 2400.-für das 1. Kind eine Erhöhung von Fr. 200.- und für das 2. Kind Fr. 300.- und für das 3. und jedes weiteres Kind Fr. 450.-.
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