Öffentliche Landtagssitzung vom 16. Dezember 1942


Das Protokoll vom 5. Februar 1942 wird genehmigt.

Veröffentlichung des Landtagsprotokolls in den Zeitungen
Der Landtag stimmt dem Antrag vom Abgeordneten Risch auf Aushändigung der Protokolle zur auszugsweisen Veröffentlichung einstimmig zu. Eine Garantie für die Richtigkeit könne der Landtag nicht übernehmen, da das Protokoll erst nach Genehmigung durch den Landtag einwandfrei sei.

Expropriationsgesuch der Gemeinde Eschen wegen eines Fahrweges durch das Fabriksareal der Presta
Der Landtag bewilligt in der Abstimmung einstimmig der Gemeinde Eschen das Expropriationsrecht.

Doppelbesteuerung von Grenzgängern nach Vorarlberg
Der Antrag der Regierung lautet, dass diejenigen Arbeiter, welche die Woche über weg bleiben, unsererseits steuerfrei seien und die gleiche Behandlung wie die Arbeiter erfahren, die in gleicher Weise in der Schweiz arbeiten. Die Grenzgänger, die jeden Tag über die Grenze heimkehren, bezahlen bei uns Steuern, wenn sie in Deutschland weniger zahlen müssen, die bezahlen also nur die Differenz zwischen der deutschen und der liechtensteinischen Steuer. Der Antrag der Regierung wird mit einer Stimmenthaltung in der Abstimmung angenommen.

Gesetz betreffend die Konsortenwälder in Triesenberg
Der Landtag beschliesst einstimmig das Gesetz von 1918 mit den entsprechenden vorgeschlagenen Änderungen wieder in Kraft zu setzen.

Gehaltserhöhung für die Gemeindevorsteher
Der Antrag, der eine 20%ige Erhöhung des Mindestgehaltes vorsieht, wird in der Abstimmung mehrheitlich angenommen.

Gehaltserhöhung für die Geistlichkeit
Der Landtagspräsident stellt den Antrag, die Regierung zu beauftragen, die Angelegenheit im Einvernehmen mit dem Ordinariat zu regeln in dem Sinne, dass ungefähr 1/3 mehr Gehalt bezahlt würde. Dieser Antrag wird einstimmig gutgeheissen.

Abänderung der Verordnung betreffend die Bekämpfung der Tuberkulose
Der Landtag stimmt dem Antrag zu, dass inskünftig nur noch ein Arzt allein die Probe für 50 Rp. pro Kind macht plus die Wegentschädigung.

Abänderung von Art. 34 des Jagdgesetzes vom 30. Oktober 1931
Im vorgeschlagenen Gesetzesentwurf wird in Art. 1 das Wort "freistehende" gestrichen. Mit dieser Abänderung wird die vorgeschlagene Gesetzesabänderung in der Abstimmung einstimmig beschlossen. Die Regierung soll durch eine Kundmachung die Bevölkerung auf diese Gesetzesänderung aufmerksam machen.

Erhöhung der Subvention an die Kosten der Kirchenrenovation in Triesen
Der Antrag der Regierung auf Gewährung einer Ergänzungssubvention von Fr. 2'000.- wird einstimmig angenommen.

Subvention an die Anschaffungskosten einer Drescherei in Triesenberg
Der Landtag bewilligt einstimmig eine Subvention von 30% an die eigentlichen Maschinenkosten von Fr. 2'881.05.

Subvention der Dörranlage von Eduard Mündle in Mauren
Der Landtag beschliesst einstimmig eine 30%ige Subvention an die reinen Kosten der Dörranlage mit der Auflage, dass die Dörranlage in erster Linie für die Produkte der hiesigen Bevölkerung zur Verfügung gestellt wird.

Subvention an die Kosten einer Drescherei in Mauren
Der Landtag bewilligt eine 30%ige Subvention an die Kosten von Fr. 3'900.- abzüglich des Verkaufserlöses der alten Anlage, also für Fr. 2'600.-.

Subvention an die Kosten des Stellegrabens in Gamprin
Der Landtag gewährt einstimmig einen Landesbeitrag von 30% der Arbeitslöhne.

Subvention an die Kosten der Regulierung des Streueteilgrabens in Ruggell
Der Landtag gewährt eine Subvention von 30% der Arbeitslöhne.

Subvention an die Kosten des Alpstalles auf Gafadura
Der Landtag bewilligt einstimmig eine Subvention von 30% der Arbeitslöhne bei Berichtigung des Kostenvoranschlages gemäss Vorschlag des Bauamtes.

Subvention an die Kosten der Abwasserleitung in der Gemeinde Triesen
Der Antrag der Regierung auf Gewährung einer Subvention von 30% an die Arbeitslöhne wird in der Abstimmung mehrheitlich angenommen.

Arbeiterschutzgesetz
Der Landtag stimmt dem Antrag der Regierung zu und wählt in die Kommission zur Beratung und Vorbereitung des Arbeiterschutzgesetzes die Abgeordneten:
- Sele Josef,
- Eberle Franz,
- Wachter Johann, - Brunhart Louis und
- Bühler Oswald.

Teuerungszulagen an die Beamten, Angestellten und Lehrer für 1943
Der Antrag, dass die Kinderzulage bei den Beamten nur für Kinder bis zum 16. anstatt bis zum 18. Lebensjahr gegeben werde, wird mehrheitlich angenommen. Die Vorlage über die Teuerungszulage der Beamten, Angestellten und Lehrer wird in der Abstimmung mit 10 Stimmen angenommen.

Behandlung des Budgets 1943
Das Gesetz wird in der Vorlage einstimmig angenommen, wobei der Abgeordnete Kindle einen Vorbehalt bei der Teuerungszulage der Beamten macht.

Weg- und Fahrrechte, Fristerstreckung zur Eintragung von Dienstbarkeiten ins Grundbuch
Das Gesetz vom 5.1.1933 LGBl. Nr. 2 wird im Landtag unter Wegfall von Art. 2 mit einer Fristerstreckung bis 1. Januar 1948 und mit der Dringlichkeitsklausel einstimmig in der Abstimmung zum Gesetze erhoben.

Wahl des Landesausschusses
Gewählt werden in den Landesausschuss die Mitglieder der Finanzkommission: Öhri, Sele, Risch und Bühler.

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